Hannover. Sämtliche Einreisende aus Gebieten mit besonders infektiösen Varianten des Erregers müssten sich ab sofort in eine zehntägige Quarantäne begeben.

Niedersachsen hat angesichts des steigenden Risikos eingeschleppter Corona-Fälle mit den neuen Virus-Mutationen einige Ausnahmen von den üblichen Quarantäne-Regeln gestrichen. Sämtliche Einreisende aus Gebieten mit besonders infektiösen Varianten des Erregers müssten sich ab sofort in eine zehntägige Quarantäne begeben, teilte die Staatskanzlei in Hannover mit.

Nur in drei Sonderfällen kann demnach noch von einer entsprechenden Selbstisolation über eine Dauer von gut eineinhalb Wochen abgesehen werden. Dazu gehören Durchreisen, wenn direkt nach der Einreise „Niedersachsen auf schnellstem Wege verlassen“ wird. Außerdem sind berufsbedingte Grenzübertritte etwa von Beschäftigten im Personen- und Güterverkehr ausgenommen, wenn diese höchstens drei Tage im Land bleiben – darunter Flugzeug-Besatzungen. Dieselbe 72-Stunden-Regel für einen erlaubten Quarantäne-Verzicht greift zudem für Personen, „deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens einer besonderen Dinglichkeit und Unabdingbarkeit unterliegen“.

Anmelden und auf Corona testen lassen

Unabhängig davon müssten sich all diese Personen ebenso auf das Coronavirus testen lassen, betonte das Land. Etliche Punkte der neu gefassten niedersächsischen Verordnung fänden sich auch in den Regeln des Bundes wieder. In dessen übergreifenden Bestimmungen wird unterschieden, ob jemand aus einem „normalen“ Corona-Risikogebiet, einem mit sehr hoher Inzidenz oder einem mit Nachweisen der hoch ansteckenden neuen Virusvarianten nach Deutschland kommen will.

Besuche von Verwandten in Niedersachsen oder von Niedersachsen bei Verwandten im Ausland fallen nicht unter die Quarantäne-Pflicht, wenn es um ein „normales“ Risikogebiet geht – und sofern es bei der Ein- oder Rückreise einen negativen Corona-Test gibt.

Generell appellierte die Landesregierung noch einmal an die Bevölkerung, in der weiterhin angespannten Pandemielage auf alle nicht unbedingt notwendigen Reisen in Risikogebiete zu verzichten. Nach dennoch vollzogenen Aufenthalten in solchen Regionen müsse man sich in jedem Fall vor der Wiedereinreise auch nach Niedersachsen elektronisch anmelden. Die Quarantäne-Verordnung gilt seit Samstag und bis zunächst 14. Februar.

Mehr lesen: Ausgebremst: Reisen in der Pandemie wird noch schwieriger