Hannover. Der Landesbischof der Landeskirche Hannover ist für eine Diskussion zum Thema Sterbehilfe. Er meint damit auch kirchliche Einrichtungen.

Der Landesbischof der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover, Ralf Meister, hat seinen Wunsch nach einer offenen Diskussion über Sterbehilfe bekräftigt. „Ich glaube, dass in ganz wenigen Einzelfällen und wenn explizit der Wunsch zu sterben geäußert wird, wir schwerstkranke Menschen nicht alleinlassen dürfen, wenn sie sterben wollen und um Hilfe bitten“, sagte Meister der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“.

Es gebe Situationen, in denen Menschen keine weitere medizinische Intervention mehr wollten. „Diesen Wunsch, diese Willensentscheidung des Sterbenden muss man hören und ernst nehmen“, sagte Meister dem Blatt.

Freiheit sich das Leben zu nehmen

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, dass das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gegen das Grundgesetz verstößt. Das Urteil wurde mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben begründet, was die Freiheit einschließe, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Die evangelische und die katholische Kirche hatten das Urteil kritisiert. Meister sagte, er plädiere für eine offene Diskussion über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und die gemeinsame Abwägung der Konsequenzen daraus.

Der Landesbischof betonte, dass er damit auch kirchliche Einrichtungen meint. „Soll ein Mensch, der vielleicht jahrelang in einer kirchlichen Einrichtung lebt und den Wunsch äußert, sterben zu wollen, dann die Einrichtung verlassen?“, fragte Meister.