Hannover. Hanebuth war nach Überzeugung des Gerichts mit weiteren Männern beteiligt, als der 40 Jahre alte Kfz-Mechaniker geschlagen wurde.

Im Prozess gegen Rockerboss Frank Hanebuth hat das Amtsgericht Hannover Geldstrafen gegen ihn und weitere Angeklagte verhängt. Eine gemeinschaftliche Körperverletzung sei nicht nachweisbar, eine einfache Körperverletzung aber schon, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Pinski am Donnerstag zur Urteilsbegründung. Hanebuth wurde wegen Nötigung und Beihilfe zu 4000 Euro Geldstrafe verurteilt. Ein 46 Jahre alter Angeklagter wurde zu 90 Tagessätzen zu 60 Euro – also 5400 Euro Strafe – verurteilt. Er hatte demnach den Chef einer Autowerkstatt in Langenhagen bei Hannover geschlagen.

Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung, Beihilfe zur Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz

Die Richterin sagte den Verurteilten: „Was Sie getan haben, war nicht in Ordnung und wird geahndet, aber verhältnismäßig.“ Die übrigen drei Verurteilten müssen Geldstrafen von 1200 beziehungsweise 1500 Euro bezahlen. Die Anklage hatte auf gemeinschaftliche Körperverletzung, Beihilfe zur Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz gelautet.

Sowohl der Staatsanwalt, der überwiegend Bewährungsstrafen gefordert hatte, als auch Hanebuths Anwalt wollen nach eigenen Angaben prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

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Opfer verweigert Aussage weitgehend

Hanebuth war nach Überzeugung des Gerichts mit weiteren Männern beteiligt, als der 40 Jahre alte Kfz-Mechaniker geschlagen wurde. Die Verurteilten gehören laut Anklage zur Rockergruppe Hells Angels. Im April 2018 waren die Männer bei dem Kfz-Mechaniker erschienen. Bei dem Vorfall solle es um Mietrückstände von 2500 Euro gegangen sein. Der 40-Jährige sprach dagegen von einem „Konflikt“ um seine Ex-Partnerin. Diese sagte aus, sie und ihre 26 Jahre alte Tochter seien von dem Mann bedroht worden. Das Opfer verweigerte die Aussage weitgehend. Die Polizei habe aus dem Streit „eine Affäre gemacht“.

Bei einer Razzia im Zusammenhang mit den Vorwürfen wurden im November 2018 verbotene Waffen, vor allem Patronen, auf dem Anwesen von Hanebuth gefunden. Laut Richterin Pinski ist das ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Bemerkung von Hanebuths Anwalt, wonach eine Patrone in einer Gürteltasche ein Glücksbringer sein könne, bezeichnete sie als „total charmant“.