Hannover. Laut der neuen Corona-Verordnung Niedersachsens gilt die Quarantäne-Pflicht ab Montag nur noch für Personen, die aus Risiko-Ländern zurückkehren.

Niedersachsen hält die Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus dem Ausland nach der neuen Corona-Verordnung ab Montag nur noch für Menschen aufrecht, die aus einem Land mit einer hohen Zahl von Neuinfektionen kommen.

Bei einer Einreise aus der EU, Großbritannien, der Schweiz oder Norwegen ist eine Quarantäne nur noch bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen nötig. Maßgeblich sind die entsprechenden Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI).

Nach den derzeitigen Daten ergeben sich daraus keine Einreisebeschränkungen. Die Verpflichtung gilt nur bei einem mehr als zweitägigen Aufenthalt im Ausland.

Wer aus dem außereuropäischen Ausland einreist, ist von einer Quarantäne-Pflicht befreit, wenn für den betreffenden Staat das RKI festgestellt hat, dass das dortige Infektionsgeschehen eine Ansteckungsgefahr für die einzelne Person als gering erscheinen lässt.

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Das Oberverwaltungsgericht hatte die bisherige Quarantäne-Pflicht in Niedersachsen bereits am 11. Mai außer Kraft gesetzt. Die jetzt in Niedersachsen getroffene Regelung entspricht den Empfehlungen von Bund und Ländern. /dpa

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