Braunschweig. Verstöße gegen die Regeln der Kontaktbeschränkung können mit einem Bußgeld von mindestens 250 Euro geahndet werden.

Ab sofort untersagt die Stadt das Lagern in Parks und auf öffentlichen Grünflächen einschließlich der dort vorhandenen Wege. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 18. April, also auch über die Osterfeiertage, teilt die Stadtverwaltung mit. Als Lagern gelte das Einrichten eines Rast- und Ruheplatzes zum Zwecke des Verweilens. Das heißt: Niemand darf es sich auf den Wiesen gemütlich machen.

Ausgenommen von dem Verbot sind Bänke und sonstige Sitzmöglichkeiten wie Findlinge und Natursteinblöcke. Auf ihnen darf man sich niederlassen, so die Stadt. „Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten. Letzteres gilt nicht für Familienangehörige und Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. Das Lagerverbot im Sinne der Allgemeinverfügung gilt aber ausnahmslos für alle Bürgerinnen und Bürger, also auch für Familien.“

Verstöße gegen die Regeln der Kontaktbeschränkung können mit einem Bußgeld von mindestens 250 Euro geahndet werden. Die Stadt schließe sich zudem der Forderung des Niedersächsischen Städtetags an das Land Niedersachsen an, schnell einen landeseinheitlichen Bußgeldkatalog zu schaffen. Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) überwachen auch am Wochenende gemeinsam die Einhaltung der Verbote.

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Braunschweigs neuer Ordnungsdezernent Thorsten Kornblum sagt dazu: „Gerade bei dem von den Meteorologen vorhergesagten schönen Wetter am Wochenende soll es weiterhin möglich sein, einen Spaziergang durch unsere Parks oder die Flussauen zu unternehmen. Wir alle brauchen solche Momente der Erholung, gerade in diesen Zeiten. Die meisten Bürgerinnen und Bürger halten sich an die Regeln, zeigen sich verantwortungsvoll und solidarisch und halten Abstand voneinander. Aber es gibt, wie das vergangene Wochenende in den Parks gezeigt hat, immer noch eine Reihe von Menschen, die den Ernst der Lage nicht erkennen wollen. Diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, weil der Appell an die Vernunft bei ihnen verhallt, können mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden.“

Der Leiter der Polizeiinspektion Braunschweig, Axel Werner, ergänzt: „Ich kann nachvollziehen, dass die Bürgerinnen und Bürger das schöne Wetter am Wochenende für gemeinsame Spaziergänge nutzen wollen. Gleichwohl appelliere ich dringend, die Auflagen der Stadt Braunschweig zu beachten – sie dienen dem Schutz aller anderen Menschen und der Gewährleistung eines funktionierenden Gesundheitssystems. Deshalb werden wir auch weiterhin die Einhaltung der Auflagen und Weisungen der Stadt Braunschweig konsequent durchsetzen. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, helfen Sie mit und nehmen Sie die Vorsorgemaßnahmen der Stadt Braunschweig unbedingt ernst. Alles andere ist Unvernunft! Es schadet unseren Mitmenschen und bindet unsere Beamtinnen und Beamten vollkommen unnötig, die auch in diesen Zeiten andere wichtige Sicherheitsaufgaben wahrnehmen müssen.“

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