Göttingen. Im Sommer 2017 soll er in Göttingen seinen Nachbarn getötet, zerstückelt und vergraben haben. Jetzt wurde er zu acht Jahren Haft verurteilt.

Weil er einen Mann getötet und zerstückelt hat, ist ein 29-Jähriger in Göttingen zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht befand den Mann für schuldig, 2017 einen Wohnungsnachbarn im südniedersächsischen Ort Katlenburg-Lindau mit einer Schnur erdrosselt zu haben. Dann habe er die Leiche mit einem Fleischermesser zerteilt und die Überreste anschließend verscharrt. Die Kammer sprach ihn in dem spektakulären Prozess des Totschlags und der Störung der Totenruhe schuldig.

Täter und Opfer alkohol- und drogenkrank

Außerdem ordneten die Richter die Unterbringung des aus Landberg am Lech (Bayern) stammenden psychisch kranken Mannes im Maßregelvollzug an. Der 29-Jährige leidet nach Überzeugung der Kammer unter einer mehrfachen Persönlichkeitsstörung. Zum Tatzeitpunkt sei er zudem alkoholisiert und wütend und somit nur eingeschränkt steuerungsfähig gewesen. Auch das 37 Jahre alte Opfer war alkohol- und drogenkrank.

Ursprünglich war der 29-Jährige wegen Mordes angeklagt gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, er habe sich mit Okkultismus beschäftigt und als mutmaßlicher Anhänger eines dubiosen Ordens aus Mordlust einen Menschen sterben sehen wollen.

Totschlag hatte keinen okkulten Hintergrund

"Von diesem Vorwurf ist im Prozess nichts übrig geblieben", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte sei zwar wie andere Personen aus ganz Deutschland in das vom Gründer des obskuren Ordens betriebene Mietshaus im Landkreis Northeim gezogen. Zu dem Totschlag sei es aber nicht vor einem irgendwie gearteten okkulten Hintergrund gekommen, sondern im Zuge "eines eskalierenden Streits von zwei Männern im randständigen sozialen Milieu".

Bei einem Treffen in der Wohnung des späteren Opfers gab es unter Alkoholeinfluss zunächst hitzige Diskussionen. "Das hat sich dann hochgeschaukelt", sagte der Richter. Aus Wut über Pöbeleien des 37-Jährigen habe der Angeklagte zunächst zugeschlagen und das Opfer dann mit einer Schnur erdrosselt. Einen Tag später habe er die Leiche mit einem großen Fleischermesser zerteilt, allerdings nicht aus Freude an diesem Tun, sondern um den Toten leichter beseitigen zu können.

Angeklagter stellte sich der Polizei

Mit Hilfe eines Kumpanen, der sich dafür demnächst gesondert verantworten muss, vergrub der 29-Jährige die Leichenteile auf einem abgelegenen Acker. Unklar sei aber geblieben, wo die Oberarme und ein Oberschenkel des Toten geblieben seien, sagte der Richter.

Der Tote war erst im Sommer 2018 entdeckt und geborgen worden, nachdem der Angeklagte im Anschluss an einen Suizidversuch in Landsberg bei der bayerischen Polizei ein Geständnis abgelegt hatte. "Ohne dieses Geständnis würden wir nicht hier sitzen", sagte der Vorsitzende. Es habe sonst keinen Hinweis über den Verbleib des Opfers gegeben.

Das Gericht folgte im Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre Freiheitsstrafe und die Unterbringung in der Psychiatrie beantragt hatte. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechseinhalb Jahren gefordert.

dpa/lni

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