Lüneburg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass Jobcenter und Sozialämter zu Unrecht Geldforderungen an die Helfer gerichtet haben.

Im inzwischen auf politischer Ebene gelösten Streit um Flüchtlingsbürgen haben Jobcenter und Sozialämter in Niedersachsen zu Unrecht Geldforderungen an die Helfer gerichtet. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Montag in einer Serie von Berufungsverfahren entschieden.

5200 Bürgschaften in Niedersachsen übernommen

Die Ausländerämter und die Bürgen selber hätten zurecht auf die klar und verbindlich geäußerte Position des niedersächsischen Innenministeriums vertraut, dass die Verpflichtung nur bis zu einer Anerkennung der Flüchtlinge gilt. Privatpersonen, Initiativen und Kirchengemeinden hatten in Niedersachsen auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise rund 5200 Bürgschaften übernommen, damit bereits in Deutschland lebende Syrer Verwandte nachholen konnten. Die Helfer und das Land gingen davon aus, dass die Bürgschaft nur bis zur Anerkennung der Flüchtlinge gelten würde. Später verschickten Jobcenter und Sozialämter aber Rechnungen all diejenigen, die von 2013 bis 2015 für syrische Flüchtlinge gebürgt hatten. Damit stellten sie Sozialleistungen für die anerkannten Flüchtlinge in Rechnung.

Forderungen in Höhe von mehreren Zehntausend Euro

Kürzlich einigten sich der Bund und die Länder Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen dann darauf, die finanziellen Forderungen der Jobcenter jeweils zur Hälfte zu übernehmen. Einzelne Bürgen sahen sich Forderungen in Höhe von mehreren Zehntausende Euro gegenüber, die nach Einsprüchen und auf Betreiben des Landes Niedersachsens zunächst gestundet wurden. dpa