Oldenburg. . Der Angeklagte hatte im März einen 17-jährigen Schüler in Oldenburg ein Messer in den Rücken gerammt und so lebensgefährlich verletzt.

Ein 30-Jähriger ist vom Landgericht Oldenburg wegen eines Messerangriffs auf einen Wildpinkler zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Zugleich ordnete das Gericht die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an. Der Angeklagte hatte im März einen 17-jährigen Schüler in Oldenburg ein Messer in den Rücken gerammt und so lebensgefährlich verletzt.

Das Urteil erging am Donnerstag wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Zudem muss der Verurteilte dem Opfer 45.000 Euro Schmerzensgeld sowie über 11.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Verbaler Streit löste Tat aus

Das Gericht attestierte dem Angeklagten massive psychische Probleme, die nicht nur vom Konsum psychogener Pilze herrührten. Glaubhaft sei aber die Aussage des Angeklagte, dass er sich mitnichten über das öffentliche Urinieren des Opfers geärgert habe. Am Tatabend kam es wohl zu einem kurzen verbalen Streit, der die Tat auslöste.

Der heute 18-Jährige musste nach dem Angriff mehrfach operiert werden. Der Richter würdigte ausdrücklich die offenen Äußerungen des Opfers über die psychisch belastenden Folgen der Tat. Der junge Mann nahm als Nebenkläger an dem Prozess teil, der zu weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde.