„Sollten auch Kinder unter 14 Jahren strafmündig sein? Dieser Vorschlag kommt von Althusmann. Ist das nur Stimmenfang?“

Es sind immer dieselben Reflexe. Die Leiche eines 15-jährigen Mädchens aus Salzgitter ist noch nicht einmal beigesetzt, die Hintergründe und der Ablauf der Tat – mutmaßlich durch einen 13 und einen 14-Jährigen – noch Teil der Ermittlungen, da schießen einige schon populistisch aus der Deckung und versuchen, aus dem Verbrechen Kapital zu schlagen.

So wie der CDU- Landesvorsitzende Bernd Althusmann. Er hat illustre Vorgänger: 2008 hieb der hessische Ministerpräsident Roland Koch in diese Kerbe, 2019 Rainer Wendt, Lautsprecher der Deutschen Polizeigewerkschaft. Auch seinerzeit ging es um Verbrechen durch Kinder.

Ja: Derartige Taten erschüttern, der Schmerz der Angehörigen unvorstellbar. Gegen eine vernünftige Debatte zur Altersgrenze der Strafmündigkeit spricht auch nichts, Althusmann äußert sich zudem verhältnismäßig moderat. Doch muss sie jetzt sein? Wo die Arbeit der Ermittler am Anfang steht, die Motive unklar sind, eine Analyse über den Einzelfall hinaus fehlt? Die Empörung ist groß und die Zeit bis zur Landtagswahl knapp. Aber es sollte um die Sache gehen, nicht um Stimmenfang.