„Wäre VW gleich auf seine Kunden zugegangen, hätte der Schaden begrenzt werden können.“

Das Urteil des Bundesgerichtshofs im Abgas-Skandal lässt keine Zweifel. VW hat sittenwidrig gehandelt, seine Kunden arglistig getäuscht, stellte das oberste deutsche Gericht fest. Dieses Urteil hätte kaum deutlicher ausfallen können – und spricht vielen betrogenen VW-Fahrern wohl aus tiefstem Herzen.

Die finanziellen Folgen des Urteils werden schmerzhaft sein, wenngleich der Autobauer noch Glück hat. Denn dem fälligen Schadenersatz muss ein Nutzungsersatz gegenübergestellt werden. Für klagende VW-Kunden, die viele Kilometer „fressen“, könnte der Schadenersatz daher recht mickrig ausfallen. Um die finanziellen Lasten für sich zu begrenzen und um Zeit zu sparen, will der Autobauer nun auf Zehntausende Einzelkläger zugehen und ihnen Einmalzahlungen anbieten – jetzt wird also geschachert.

Geld wird aber nicht alle Wunden heilen. Das zeigt der Fall von Herbert Gilbert, der bis vor den BGH gezogen ist und am Montag Recht bekommen hat. Nach eigenem Bekunden hat er mit der Marke gebrochen, zu groß ist die Enttäuschung über den Umgang der Wolfsburger mit ihren Kunden. Dieses Erbe lastet schwer auf dem Autobauer.

Daher stellt sich immer wieder die Frage, warum das Unternehmen von Anfang an so gemauert hat und nicht kulanter war. Zwar gab es auf der einen Seite die Entschuldigungen für den Betrug. Für die Kunden in Deutschland sprang aber nicht mehr als ein Software-Update heraus. Wäre das Unternehmen von Anfang auf seine Kunden zugegangen – etwa mit Wartungs-, Ersatzteil- oder Zubehör-Gutscheinen–, hätte der Image- und auch der wirtschaftliche Schaden begrenzt werden können.

Die Wolfsburger ignorierten die zahlreichen Aufforderungen auch von Branchenexperten. Der Scherbenhaufen, den es zusammenzukehren gilt, wurde dadurch immer größer – und teurer.