Ehra. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Planfeststellungsbeschluss enthält Fehler.

Der siebte Abschnitt des A39-Lückenschlusses wird zwischen Wolfsburg und Ehra in diesem Jahr nicht mehr in Angriff genommen. Der Planfeststellungsbeschluss von 2018 passe laut Bundesverwaltungsgerichtsurteil zwar in wesentlichem Umfang, doch es gebe gravierende Fehler. Es bezeichnet den Beschluss als „rechtswidrig“, weshalb vorerst nicht gebaut werden darf. Knackpunkte waren das Wasserrecht und die Ortsumgehung Ehra.

A39-Befürworter Landrat Andreas Ebel äußert sich dazu: „Es ist nun der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung die Möglichkeit gegeben, die nachgeforderten Unterlagen zu erarbeiten, damit diese in einem ergänzenden Verfahren Rechtskraft erlangen. Zwar kann mit dem Bau der A 39 noch nicht sofort begonnen werden. Ich gehe jedoch davon aus, dass die noch erforderlichen Unterlagen zügig erarbeitet werden und somit der dringend notwendige Bau der A 39 begonnen werden kann.“