„Genehmigt der Bundestag den Aufschub, wäre das ein eindeutiges Zeichen gegen den Tierschutz, das enttäuscht.“

Das geplante Verbot der Kastration junger Eber ohne Betäubung kommt nicht über Nacht. Bereits 2013 ist mit der Reform des Tierschutzgesetzes beschlossen worden, dass mit den Kastrationen der männlichen Ferkel bei Bewusstsein Anfang 2019 Schluss ist. Mehr als fünf Jahre hatten Politik, Landwirtschaft und Handel Zeit, wirtschaftliche, tierfreundlichere Verfahren zu finden.

Passiert ist seither wenig. Mehr noch: Drei Monate vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung spricht sich die Große Koalition für eine Verlängerung der sechsjährigen Übergangsfrist zugunsten der Schweinezüchter aus. Dabei erscheint die Verschiebung des Verbots um weitere zwei Jahre vollkommen grotesk. Denn wer garantiert, dass in den nächsten 24 Monaten Lösungen gefunden werden? Alternativen zum schmerzhaften Abknipsen der Hoden wie etwa die Immunokastration, eine Art Impfung gegen die Bildung des strengen Ebergeruchs, stehen schon jetzt zur Verfügung. Für Schweinezüchter sind die alternativen Verfahren allerdings mit Mehrkosten verbunden.

Genehmigt der Bundestag den Aufschub, wäre das ein eindeutiges Zeichen gegen den Tierschutz, das enttäuscht: Zugunsten des Profits wird das Wohl der Tiere ignoriert und ermöglicht, Fleisch so billig wie möglich zu produzieren. Letztlich entscheidet dann der Verbraucher vor dem Supermarktregal: für den Kauf von Fleisch aus Betrieben mit betäubungsloser Ferkelkastration – oder für das Wohl der Schweine.