„Kunden, die ein umweltfreundliches Auto kaufen wollten, sind keine Handvoll absoluter Ausnahmen.“

Bisher geht Volkswagen aus den meisten Gerichtsprozessen mit deutschen Kunden als Sieger hervor, so auch bei der Klage der Plattform My-right.de in Braunschweig. Die vom Abgas-Betrug betroffenen Fahrer haben demnach keinen Anspruch auf Schadenersatz. Grundsätzlich ist das nachvollziehbar, schließlich können die Besitzer ihre Autos weiter fahren, zumindest solange sie sie nachrüsten lassen. Auch ein Wertverlust lässt sich bisher noch nicht belegen, auch wenn sich Hinweise darauf mehren. Und das Nachrüsten kostet die Fahrer zumindest bei einem ohnehin anstehenden Werkstattbesuch keine Extrazeit.

Doch auf der anderen Seite sind nach wie vor viele Fragen offen. Hat das Update wirklich keine negativen Folgen auf Motor oder Verbrauch? Immer wieder haben Kunden diesen Verdacht. Wer seinen Diesel in den vergangenen zwei Jahren verkaufen wollte, hatte in manchen Fällen Probleme. Hat das wirklich nichts mit dem Abgas-Betrug zu tun? Und dann wären da noch die drohenden Fahrverbote, über die Gerichte entscheiden werden. Der EU-Grenzwert wurde vielerorts natürlich nicht nur wegen Volkswagens Manipulations-Software überschritten. Doch Klagen der Umwelthilfe zum Beispiel wurden wegen des Abgas-Betrugs eingereicht; der Verein will betroffene Autos stilllegen lassen, weil die Politik nicht selbst schärfere Konsequenzen gezogen hat.

Kein Schadenersatzanspruch? Wenn nicht allen, so würde doch zumindest den Kunden eine Entschädigung zustehen, die ihr Auto in dem Glauben kauften, ein besonders umweltfreundliches Modell ausgewählt zu haben. Diese Kunden sind sicher nicht die große Mehrheit der 2,5 Millionen betroffenen Fahrer. Aber sie sind bestimmt auch keine Handvoll absoluter Ausnahmen. Angesichts der Milliarden, die VW trotz allem verdient, wäre zumindest eine symbolische Entschädigung ein angemessenes Zeichen gewesen.