Hannover. Gegner des Endlagers wollen wieder demonstrieren, die juristische Auseinandersetzung dürfte weitergehen.

„Baustopp sofort!“ lautet die Forderung, und an diesem Sonntag werden sich „Konrad“-Gegner nicht nur aus Salzgitter, sondern der ganzen Region zu einem „Sternmarsch“ treffen. Auch aus Lüneburg soll es mit dem Zug nach Braunschweig gehen, dann per Fahrrad weiter: Die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad will das „Milliardengrab Konrad“ stoppen.

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„Nach einer europaweiten Ausschreibung hat die BGE den Auftrag für den Bau eines der zentralen Gebäude für die Tagesanlagen des Endlagers Konrad vergeben – für das Lüftergebäude“, meldete die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Februar. Als Betreiberin des „Endlagers Konrad“ liegt die Perspektive der BGE klar auf Errichtung – und dem geplanten Einlagerungsbeginn 2027. 1982 stellte die damals zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales den Antrag auf Einleitung des Genehmigungsverfahrens für Schacht Konrad – „40 Jahre sind genug“ lautet denn auch ein weiterer Slogan der Protest-Demo. 2002 genehmigte das mittlerweile zuständige Landesumweltministerium unter dem bekennenden Atomkraftgegner Wolfgang Jüttner (SPD) dann „Konrad“. 2018 wiederum stellte sich Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies bei einem Besuch in Salzgitter so klar hinter das Projekt des Bundes, dass örtlichen Parteifreunden die Luft wegbliebt.

Gegner: „Keine weiteren Fakten schaffen“

Das Bündnis ist breit. „Solange nicht bewiesen ist, dass Schacht Konrad den heutigen Anforderungen an ein tiefengeologisches Lager für radioaktive Abfälle entspricht, dürfen keine weiteren Fakten geschaffen und keine weiteren Gelder in der Tiefe versenkt werden“, erklärte Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) im März 2021. Im Mai 2021 reichten der Bund für Umwelt und Naturschutz sowie der Naturschutzbund einen Antrag auf Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses beim Niedersächsischen Umweltministerium ein. Selbst zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses habe das Projekt nicht dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik entsprochen, hieß es. Vor Gericht war seinerzeit der Planfeststellungsbeschluss allerdings bestätigt worden. Das Konzept der Tiefenlagerung ist weiter aktuell. Waren damalige Annahmen und Berechnungen falsch, waren Methoden veraltet?

Lies: Offene Fragen beantworten

Lies hatte mehrfach eine gründliche Prüfung des Antrags zugesichert. „Wir müssen zu einer Entscheidung kommen, die am Ende vor Gericht Bestand hat“, sagte Lies unserer Zeitung nun mit Blick auf den „Sternmarsch“. Dabei würden zur Verfahrensbeschleunigung inhaltlich-fachliche und juristische Prüfung parallel laufen. Auch die BGE prüft: „Als verantwortungsvoller Betreiber unternimmt die BGE vor der Inbetriebnahme eine Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo)“, heißt es auf der Webseite. „ÜsiKo und die Anträge zum Planfeststellungsbeschluss laufen parallel“, sagte Lies weiter. Beide Verfahren sollten die Sicherheit von Schacht Konrad gewährleisten. Alle offenen Fragen müssten beantwortet werden. Nur das schaffe das nötige Vertrauen. „Aus Phase 1 ergeben sich nach Einschätzung des Review-Teams keine Hinweise auf Aspekte, hinsichtlich derer die Bewertung der Sicherheit grundsätzlich in Frage zu stellen ist“, heißt es auf den BGE-Seiten zur „ÜsiKo“ zwar. Von einem „weiteren Überprüfungsbedarf“ in Phase 2 ist aber auch die Rede. Initiiert wurde die Überprüfung noch unter dem früheren „Konrad“-Betreiber Bundesamt für Strahlenschutz. Doch das Ministerium ist in einer anderen Rolle als der Betreiber.

BGE: Der Antrag liegt im Ministerium

„Das Aufhebungsverfahren ist ein mögliches Mittel in einem Rechtsstaat. Die Bearbeitung liegt jetzt bei dem dafür zuständigen Ministerium“, sagt denn auch BGE-Chef Stefan Studt. Und im Ministerium weiß man: Hebt es den Planbeschluss pro Konrad nicht auf, droht ebenso eine Klage wie im anderen Fall. Denn ein „Milliardengrab“ ist ja genau das, was der Bund nicht will.