Wolfsburg. Gegen das Urteil hatten die drei wegen gemeinschaftlichen Totschlags verurteilten Angeklagten in vollem Umfang Revision eingelegt.

Mit Beschluss vom 23. März (Aktenzeichen 6 StR 22/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen von drei Angeklagten und die Revision der Nebenklage gegen das Urteil der Schwurgerichtskammer vom 2. Juli 2021, 9 Ks 111 Js 52328/20 (4/21), als unbegründet verworfen. Das teilte das Landgericht Braunschweig am Montag mit.

Die Anklage warf den vier Männern einer Familie (damals 24, 25 und 46 Jahre alt) gemeinschaftlich begangenen Totschlag an einem Familienmitglied vor. Am 24. September 2020 sollen die vier Männer in Wolfsburg den Schwiegersohn der Schwester des 46-jährigen Angeklagten zunächst verfolgt und anschließend durch heftige Gewalteinwirkung sowie lebensbedrohliche Stichverletzungen getötet haben.

Alle Revisionen sind erfolglos geblieben und vom BGH als unbegründet verworfen worden

Nach zwölf Verhandlungstagen in der Zeit von April bis Juli 2021 hatte die Schwurgerichtskammer am 2. Juli 2021 den angeklagten Vater (47) sowie einen seiner mitangeklagten Zwillingssöhne (25) und dessen Schwiegersohn (26) wegen gemeinschaftlichen Totschlags schuldig gesprochen. Der Vater wurde zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren, der Schwiegersohn von 7 Jahren und der Zwillingssohn von 6 Jahren verurteilt. Der andere mitangeklagte Zwillingssohn wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

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Gegen das Urteil hatten die drei wegen gemeinschaftlichen Totschlags verurteilten Angeklagten in vollem Umfang Revision eingelegt. Die Revision der Nebenklage zielte auf eine Verurteilung der Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Mordes ab. Alle eingelegten Revisionen sind erfolglos geblieben und vom BGH als unbegründet verworfen worden. Damit ist das Urteil nunmehr gegen alle vier Angeklagten rechtskräftig, so das Landgericht Braunschweig in seiner Mitteilung.