„Einem Hund gerecht zu werden, ist zeitintensiv. Das Tier will eben weitaus mehr als nur spielen.“

Der tut doch nichts, keine Angst!“ Immer wieder haben mir Hundehalter diesen Satz aus 200 Metern Entfernung entgegengebrüllt, während ihr Haustier auf mich zuraste. Angemessen wäre es gewesen, den Hund zurückzupfeifen. Ob ein Halter in der Lage ist, sein Tier zu führen, testen Niedersachsens Prüfer seit 2013.

Der Sachkundenachweis, umgangssprachlich „Hundeführerschein“ genannt, ist vernünftig, mit Ausnahme der praktischen Prüfung. Die muss nämlich nicht mit dem eigenen Tier absolviert werden. Im Ergebnis stellen die Prüfer so fest, ob jemand einen Hund führen kann – nicht aber, ob er seinen Hund unter Kontrolle hat.

Eine Pflicht, mit dem eigenen Tier anzutreten, halte ich für sinnvoll, so wie den restlichen Teil des Sachkundenachweises. Einerseits, damit Menschen wie ich, die so gar nicht auf den Hund gekommen sind, sich in der Öffentlichkeit durch aufdringliche Tiere nicht belästigt fühlen müssen. Andererseits aber – und das ist viel wichtiger – zum Wohl des Hundes. Denn wer sich einen anschafft, übernimmt für Jahre Verantwortung für ein Lebewesen, dessen Pflege viel Zeit und Geld kostet.

Wer für die Theorieprüfung Wissen über Hunde büffeln muss, überlegt sich vielleicht noch einmal, ob er wirklich sicher ist, sein künftiges Haustier langfristig versorgen zu können. Denn: Ein Hund will eben nicht nur spielen. Er muss auch fressen, Gassi gehen und erzogen werden. Andernfalls wird sein Dasein schnell zum sprichwörtlichen Hundeleben.