Braunschweig. Für Überweisungen mit Überweisungsträgern auf Papier verlangen viele Banken von ihren Kunden Gebühren.

Unser Leser Jürgen Dralle aus Vordorf fragt:

Meine Bank verlangt von mir eine Gebühr von 1,50Euro pro Überweisung? Ich dachte, damit wäre jetzt Schluss.

Die Antwort recherchierte Andreas Eberhard

1,50 Euro zahlt Jürgen Dralle pro Überweisung an seine Bank: „Selbst wenn ich nur fünf Euro überweise, wird mir die Gebühr berechnet“, berichtet der Vordorfer am Telefon. Kein Wunder, dass er sich freute, als er Mitte Januar in unserer Zeitung las: „Für Zahlungen mit Kreditkarte fallen keine Extrakosten mehr an.“ Weiter unten heißt es in dem Artikel: „Das gilt europaweit und auch für andere Zahlungsmittel wie Überweisungen.“ Doch beim Blick auf seinen Kontoauszug: keine Spur der erhofften Entlastung. Dralles Bank, die Santander Consumer Bank, berechnet die Gebühr nach wie vor. „Wie kann das sein?“, fragt er.

Auf Nachfrage unserer Zeitung antwortet die Bank: Es stimmt. 1,50 Euro ist die Gebühr der Santander Bank für eine sogenannte beleghafte Überweisung. Das heißt: eine Überweisung mit einem papierenen Überweisungsträger in der Bankfiliale. Und dabei geht es mit rechten Dingen zu: „Für ihre Dienstleistungen dürfen die Banken Gebühren erheben“, erklärt Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs: „Zwar finde ich 1,50 Euro relativ teuer, aber da fährt jede Bank eine andere Politik.“ Das Interesse der Banken sei, Aufwand zu reduzieren und Kosten einzusparen, so Breun-Goerke: „Deshalb wollen die Banken, dass ihre Kunden Online-Banking nutzen. Und die Gebühren sollen die Leute dazu bringen, ihr Verhalten zu ändern.“

Aber wie erklärt sich dann das Missverständnis unseres Lesers – ein Missverständnis, dem auch weitere Verbraucher aufgesessen sind, die sich bei Breun-Goerke in der Wettbewerbs-Zentrale beschwerten?

Seit dem 13. Januar gelten die neuen Regeln für den Zahlungsverkehr. Entscheidend ist: Bei dem Extragebühren-Verbot handelt es sich nicht um eine Vorschrift für Banken, sondern für Händler. Das heißt, wer etwas verkauft, darf kein zusätzliches Geld dafür verlangen, dass der Käufer auf eine bestimmte Art – etwa per Überweisung – zahlt. Auch hierzu kennt Jürgen Dralle ein Beispiel aus eigener Erfahrung: „Bei der Buchung meines letzten Urlaubs hat der Reiseveranstalter ein Prozent auf den Reisepreis draufgeschlagen, nur weil ich mit der Visa-Karte gezahlt habe.“ Aber das war vor der neuen Regelung – und ist seitdem nicht mehr erlaubt. Dennoch gehen zahlreiche Beschwerden bei der Wettbewerbs-Zentrale ein, berichtet Peter Breun-Goerke. Schon jetzt sind es über 200.