„Der Gesetzgeber muss eine Lösung schaffen, die Regelsätze dynamisch an die Inflation anpasst. Ansonsten sind Klagen nur allzu verständlich.“

Diese Klage dürfte erst der Anfang sein. Das Sozialgericht verweist auf die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung – für alle, die am Existenzminimum leben, kommen die bislang aber immer zu spät. So wenig eine sinkende Inflationsrate in Sicht ist, so wenig Anzeichen gibt es auf nachhaltige Anpassungen der Sozialhilfen. Nichts anderes aber wird den Betroffenen helfen. Einmalzahlungen versprechen Linderung einer kurzfristigen Notsituation.

Von Kurzfrist kann gegenwärtig aber nicht die Rede sein. Der fehlende Ausblick auf bessere Verhältnisse bedeutet für viele Betroffene Stress, der auch krank machen kann. Schon vor der aktuellen Krise kamen viele Grundsicherungsempfänger kaum über den Monat, zuletzt konnten überlastete Tafeln längst nicht allen helfen. Der Gesetzgeber muss eine Lösung schaffen, die Regelsätze dynamisch an die Inflation anpasst. Ansonsten sind Klagen vor Gericht und auf der Straße nur allzu verständlich. Dringende Hilfe ist geboten.