Hamburg.

Ein Verkäufer einer Immobilie darf Mängel nicht verschweigen. Sonst haftet er bis zu zehn Jahre für die Kosten der Beseitigung, erklärt die Hamburgische Notarkammer. Kennt der Verkäufer einen Mangel, muss er den Käufer informieren. Das gilt besonders, wenn er damit rechnen muss, dass der Käufer den Vertrag sonst nicht oder zu anderen Bedingungen abschließen würde.