Braunschweig. Das Gesundheitsamt stellt sein Verfahren rund um Corona-Infektionen um: Das ändert sich bei Quarantänebescheid und Genesenennachweis.

Das Braunschweiger Gesundheitsamt ändert ab Dienstag, 18. Oktober, sein Verfahren rund um Corona-Infektionen: Infizierte, deren PCR-Test dem Gesundheitsamt gemeldet wird, werden nicht mehr angerufen oder angeschrieben, teilt die Stadtverwaltung mit. Zudem erhalten nur noch Infizierte ohne Symptome, die sich selbst beim Gesundheitsamt melden, einen Quarantänebescheid, wenn sie diesen etwa für ihren Arbeitgeber benötigen.

Genesenenbescheide werden demnach ebenfalls nicht mehr vom Gesundheitsamt ausgestellt. Für alle per PCR getesteten Personen gilt, dass die Genesenenbescheide bei Apotheken erhältlich sind. Dazu wird der jeweilige PCR-Befund benötigt.

Bisher hatte das Gesundheitsamt alle Menschen, deren Infektion von den PCR-Teststellen gemeldet wird, angerufen oder angeschrieben, um über die Quarantäneverpflichtung zu informieren. Dazu ist das Gesundheitsamt aber schon seit Längerem gemäß Landesverordnung nicht mehr verpflichtet. Die Quarantänepflicht bei positivem PCR-Test gilt ebenfalls seit Längerem auch ohne Anordnung der Gesundheitsbehörde. Das Gesundheitsamt müsse die personellen Kapazitäten angesichts wieder steigender Infektionszahlen auf die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten konzentrieren, heißt es.

Quarantänebescheide nur noch für Menschen ohne Symptome

Zum anderen haben bisher alle Menschen, deren Infektion über einen PCR-Test nachgewiesen wurde, einen Quarantänebescheid sowie einen Genesenennachweis erhalten. In der Praxis wird jedoch bei symptomatischen Infizierten der Quarantänebescheid nicht benötigt, da die Arbeitgeber in der Regel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Hausarzt erbeten, um weiter das Gehalt zu zahlen.

„Lediglich diejenigen, die asymptomatisch sind, bei denen jedoch eine berufliche Tätigkeit im Homeoffice nicht in Frage kommt, benötigen den Quarantänebescheid, da in diesem Fall das Land den Arbeitgeber für den Arbeitsausfall entschädigt“, erläutert die Stadt. Dieser Personenkreis wird gebeten, beim Gesundheitsamt anzurufen: 0531/470-7224 (montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr und freitags bis 14 Uhr).

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