Braunschweig. Innenministerin Behrens hatte angesichts einer landesweit steigenden Anzahl von Messerangriffen mehr Waffen-Verbotszonen gefordert.

Braucht Braunschweig eine Waffen-Verbotszone? Oder sogar zwei? Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte dies am Montag bei der Vorstellung der landesweiten Kriminalstatistik vorgeschlagen. „Wir haben eine zunehmende Zahl von Messerangriffen in Niedersachsen, ich finde das besorgniserregend“, sagte sie. „Für mich ist dabei die Einrichtung von weiteren Waffen-Verbotszonen ein entscheidendes Thema.“ Behrens denkt vor allem an Bereiche in Innenstädten beziehungsweise um Bahnhöfe herum. Sie nannte ausdrücklich auch Braunschweig und ergänzte: „Ich bin bereits mit mehreren Kommunen dazu im Gespräch.“

Waffenverbotszonen an vielbesuchten Orten möglich

Die Braunschweiger Stadtverwaltung positioniert sich auf Anfrage noch nicht zu diesem Thema. Stadtsprecher Rainer Keunecke erläutert unter Verweis auf das Waffengesetz ganz grundsätzlich, wann ein Waffenverbot auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen zulässig ist: Nämlich dann, wenn dort wiederholt Straftaten unter Einsatz von Waffen oder Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist.

„Ob beziehungsweise wo in Braunschweig diese Voraussetzungen für eine Waffen-Verbotszone vorliegen können, prüft die Stadt in engem Austausch mit der Polizei (Statistik, Prognose)“, sagt er. Man sei dazu auch mit dem Innenministerium im Gespräch.

Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen ist im Waffengesetz auch aufgeführt, dass ein Waffenverbot auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, auf denen Menschenansammlungen auftreten können, möglich ist, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Verbot oder die Beschränkung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist.

Braunschweiger Polizei: Am Hauptbahnhof besteht kein Bedarf für ein Waffenverbot

Thomas Bodendiek, Leiter der Polizeiinspektion Braunschweig, sagt auf Anfrage: „Als Polizei begrüßen wir grundsätzlich jedwede Maßnahme, die geeignet ist, Straftaten zu vermeiden. Eine Waffen-Verbotszone könnte einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit leisten, wenngleich die Gefahr besteht, entsprechende Probleme durch solch eine Verbotszone in andere Bereiche der Stadt zu verdrängen.“

Am Hauptbahnhof sehe man keinen Bedarf für eine solche Verbotszone. Die Zuständigkeit für das Bahnhofsgebäude und den Vorplatz liege zudem bei der Bundespolizei.

Bodendiek zufolge steht die Polizeiinspektion zu dem Thema in engem Austausch mit der Polizeidirektion. Polizeisprecher Sascha Repp erläutert darüber hinaus zu der Frage, wie die Einhaltung eines Waffenverbots kontrolliert und durchgesetzt werden müsste: „Eine Kontrolle des Waffenverbots wäre äußerst umfangreich. Zuständig für die Einrichtung und etwaige Kontrollen ist die Kommune. Die Polizeiinspektion kann die Kommune dabei im Rahmen ihrer originären Aufgaben unterstützen. Absprachen mit der Stadt Braunschweig wären erforderlich. Eine Prognose lässt sich daher nicht geben.“

Mehrere Straftaten mit Einsatz von Messern in Braunschweig

Repp erläutert weiter: „Im vergangenen Jahr verzeichneten wir in Braunschweig 127 Taten, die unter das Phänomen Messerangriffe fallen. Im Vergleich zu 2022 wurden damit 22 Taten mehr erfasst.“

Im Jahr 2023 und auch Anfang 2024 hatte es in der Innenstadt mehrere Vorfälle mit Messern gegeben. So war es beispielsweise auf dem Herzogin-Anna-Amalia-Platz wiederholt zum Aufeinandertreffen von Jugendlichen gekommen, wobei einige auch verletzt wurden. Ende Dezember gab es unter den Rathaus-Kolonnaden eine Auseinandersetzung, bei der eine 20-Jährige Verletzungen am Handgelenk und am Oberkörper erlitt. Und im Januar dieses Jahres wurde ein 26-Jähriger am Damm mit einem Messer stark am Arm verletzt.

Wirksamkeit von Waffen-Verbotszonen ist umstritten

Waffen-Verbotszonen gibt es bereits in einigen deutschen Großstädten, zum Beispiel in Hamburg, Bremen, Hannover, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Wiesbaden und Stuttgart. Wer dort trotz des Verbots mit einer Waffe erwischt wird, muss mit einer Geldbuße rechnen. Die Polizei kann illegal mitgeführte Waffen sicherstellen. Wie wirksam Waffen-Verbotszonen sind, um Kriminalität tatsächlich einzudämmen, ist umstritten. Die Erfahrungen fallen unterschiedlich aus.

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