Göttingen. Eine entsprechende Weisung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums haben Stadt und Landkreis Göttingen jetzt umgesetzt.

Restaurants, Cafés und Mensen müssen ab sofort für Gäste geschlossen bleiben. Eine entsprechende Weisung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums vom 20. März, die die bereits bestehenden Notfall-Erlasse im Rahmen der Eindämmung des Coronavirus ergänzt, haben Stadt und Landkreis Göttingen umgesetzt.

Die dafür notwendigen Allgemeinverfügungen sind im Amtsblatt Nr. 10 der Stadt Göttingen sowie im Amtsblatt Nr. 15 des Landkreises veröffentlicht.

Konkret geht es darum, dass Restaurants, Cafés, die Systemgastronomie, Imbisse, Mensen und ähnliche Einrichtungen für Gäste zu schließen sind. Dabei gelten Ausnahmen: Diese Betriebe dürfen Speisen und Getränke außer Haus verkaufen, wenn die Bestellung telefonisch oder elektronisch erfolgt. Gleiches gilt für gastronomische Lieferdienste. Der Verzehr von Speisen und Getränken in der Einrichtung und im Umkreis von 50 Metern herum ist dabei untersagt.