Duisburg. Was hat Diess gemeint, als er in der ZDF-Talkshow einräumte, VW habe betrogen? Dazu sollte der Manager vor dem Duisburger Landgericht aussagen.

Ohne VW-Chef Herbert Diess, dessen persönliches Erscheinen angeordnet worden war, hat das Duisburger Landgericht am Dienstag über Schadenersatzklagen gegen den Autokonzern verhandelt. In den Verfahren geht es um die vom Bundesgerichtshof als Sachmangel eingestufte Abschaltautomatik für Dieselfahrzeuge. Der Vorsitzende Richter der 13. Zivilkammer wollte den Automanager zu einer Äußerung in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz befragen. Dort hatte Diess gesagt: „Das, was wir gemacht haben, war Betrug.“

Richter sicher: Es geht um die aktuelle Abgasproblematik

Diese Äußerung sei eindeutig im Zusammenhang mit einer früheren Bestrafung von VW in den 1970er-Jahren in Kalifornien gefallen und habe nichts mit der Problematik in Deutschland zu tun gehabt, betonte ein Anwalt von VW. Für den Richter geht dagegen aus dem Verlauf des Gesprächs hervor, „dass es um die aktuelle Abgasproblematik“ gegangen sei.

Der VW-Anwalt stellte darauf einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Der Kammervorsitzende lasse die „erforderliche Neutralität“ vermissen. Über den Antrag müssen jetzt die anderen Richter der 13. Zivilkammer und ein Mitglied einer anderen Kammer entscheiden.

Kein Ordnungsgeld für Diess

Warum der VW-Chef nicht nach Duisburg gekommen war, konnte der Anwalt des Konzerns nichts sagen. Darüber habe er „keine Kenntnis“. Der Richter bezeichnete das als „ganz und gar unbegreiflich“. Ein Ordnungsgeld verhängte er aber nicht. dpa