Berlin. . Für jedes einzelne Gebäude sollen Daten zum Heiz- und Stromverbrauch abgefragt werden. Was das Heiz-Kataster den Kommunen abverlangt.
Soll die Wärmewende gelingen, muss Wirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) den Energieverbrauch möglichst genau taxieren können. Deshalb will der Bund die Länder und Kommunen verpflichten, Wärmepläne zu erstellen – und das schon in den nächsten drei Jahren.
Dazu muss für jedes Gebäude in Deutschland der Verbrauch offengelegt werden: Die jeweilige Heiz- und Stromrechnungen der letzten drei Jahre; aufs Gebäude genau die jährlichen Verbräuche in Kilowattstunden. Lesen Sie auch: Umstrittenes Heizungsgesetz: Diese Woche nicht im Bundestag
Heiz-Kataster in allen Gebieten mit über 10.000 Einwohnern
Die Daten werden nicht beim Hauseigentümer abgefragt. Vielmehr sollen die Kommunen auf die Verbrauchsdaten der Netzbetreiber zurückgreifen. Der Gesetzentwurf von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) soll nach den bisherigen Plänen abgestuft umgesetzt werden:
Spätestens bis zum 31.Dezember 2026 für alle Gebiete mit über 100.000 Einwohnern.
- Bis Ende 2028 dann auch für alle Gebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern.
- Bei Gebieten mit weniger als 10.000 Menschen können die Länder auf die Wärmeplanung verzichten oder sie vereinfacht durchführen.
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Neue Pflicht hilfreich für Kommunen bei Wärmeplanung
Die Länder werden politisch nicht kalt erwischt. Teils existieren gesetzliche Verpflichtungen zu einer Wärmeplanung bereits, nach Angaben des Bauministeriums in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen.
In Nordrhein-Westfalen sei die Einführung geplant. In Bayern wird die Erstellung kommunaler Energienutzungspläne gefördert. Die Aktion sollte auch für Kommunen oder Energieversorgungsunternehmen hilfreich sein, zum Beispiel bei der Planung der Fernwärmeversorgung. Lesen Sie auch: Für diese Verbraucher wird die Austauschpflicht zum Desaster
Heiz-Kataster: Offenlegung keine einmalige Aktion
Trotzdem ist der Aufwand beachtlich. Denn es ist ausdrücklich keine Sonderaktion. Die Wärmeplanung soll bis 2045 beibehalten werden – und mit ihr die Pflicht, den Energiebedarf laufend zu aktualisieren.
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Mehr noch: Den Kommunen oder Energieversorgungsunternehmen, die dieses Heiz-Kataster nicht rechtzeitig vorlegen, drohen saftige Strafen. Bis zu 100.000 Euro. Auch interessant: Heizung: Zehntausende Euro Strafen für verpasste Inspektion
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