Berlin. Ein Förderkonzept soll die Investition in eine neue Heizung attraktiv machen. Was geplant ist und wie viel Zuschuss es geben soll.

  • Die Ampel-Koalition hat sich im Heizungsstreit geeinigt und einen finalen Entwurf für das Heizungsgesetz beschlossen
  • Neben verpflichtenden Vorgaben soll auch ein neues Förderkonzept für klimafreundliche Anlagen eingeführt werden
  • Die bisherigen Einzelförderungen sollen in einem Förderkonzept vereinheitlicht werden – die Details erfahren Sie hier

Weg von klassischen Brennstoffen wie Gas oder Heizöl und stattdessen auf regenerative Wärmequellen setzen: Die Ampel-Koalition tritt trotz der günstiger werdenden Gas- und Heizölpreise bei der Wärmewende auf das Tempo. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden – damit einher geht der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien. Aktuell greift schon eine Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen – auch 2023 müssen einige Verbraucher aktiv werden und sich über eine neue Heizung Gedanken machen.

Neue Heizung ab 2024: Ampel-Koalition stellt Förderkonzept vor – so viel Grundförderung gibt es

Die günstigste Alternative für Verbraucher mit einer Gasheizung ist das Heizen über Biomethan – also Biogas. Das Problem: Noch fehlen die Kapazitäten in Deutschland und als einzelner Eigentümer hat man wenig Einfluss. Ganz anders bei einer Wärmepumpe – diese kann sich theoretisch jeder Eigentümer auf sein Grundstück stellen. Im Unterschied zur Gas- oder Ölheizung sind die Kosten für eine neue Wärmepumpe gigantisch. Hier plant die Politik jetzt anzusetzen – ab 1. Januar 2024 soll ein neues Förderkonzept greifen und in vier Stufen die Bürger unterstützen.

Förderkonzept ab 2024Summe der Förderung
GrundförderungEinheitlicher Fördersatz von 30 Prozent
Klimabonus (KB)Je nach KB zwischen 10 und 20 Prozent
KreditförderungZuschüsse werden in Tilgungszuschuss integriert
In der Steuer geltend machen20 Prozent von der Steuerlast abziehen

Von Wärmepumpe über Pelletheizung und Brennstoffzellen-Technik – für alle rein regenerativen Heizungen soll es eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent geben. Nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gelten die 30 Prozent Grundförderung für alle Bürger und Bürgerinnen im selbst genutzten Wohneigentum. Für alle anderen Gebäudeeigentümer soll die bisherige Förderung weiter Bestand haben. Stand 2023 sieht die Förderung für eine neue Heizung individuelle Zuschüsse je nach Heizungsanlage vor.

Förderung für eine neue Heizung ab 1. Januar 2024: Zuschuss von bis zu 40 Prozent ist möglich

Die bisherige Förderung für eine neue Wärmepumpe kann bis zu 40 Prozent betragen. Diese setzt sich aus drei Stufen zusammen. In unserer Tabelle sind die einzelnen Fördersummen aufgelistet. In die Förderung von 40 Prozent ist der "Heizungs-Tausch-Bonus" für die alte Gas- oder Ölheizung bereits inkludiert. Komplizierter wird es im Hinblick auf die Förderung für eine neue Pelletheizung. Diese fällt geringer aus als bei der Wärmepumpe. Zudem gelten für betroffene Eigentümer gesonderte Auflagen – für die volle Fördersumme ist etwa eine Solar- oder Solarthermieanlage Pflicht.

Bezeichnung der FörderungZuschuss in Prozent
Grundförderung ("Basis-Zuschuss")30
Geschwindigkeitsbonus20 (ab 2024 – sinkt über die Jahre)
Bonus für WP mit natürlichem Kältemittel5
Bonus für Haushalte mit Einkommen unter 40.000 Euro30

In Summe sind theoretisch 85 Prozent Förderung möglich. Der Gesetzgeber hat die maximal Fördersumme aber auf 70 Prozent gedeckelt. Die maximale Fördersumme liegt bei 30.000 Euro. Bei 70 Prozent Deckelung ist somit maximal ein Zuschuss von 21.000 Euro möglich.

Im neuen Förderkonzept plant die Bundesregierung einheitliche Förderrichtlinien. In der Kombination aus Grundförderung und einem Klimabonus können die Verbraucher in der Summe ebenfalls auf 40 Prozent Zuschuss kommen – Kreditförderung und Steuerabzug noch nicht eingerechnet. Im Plan der Ampel-Regierung stehen drei unterschiedliche Klimaboni. Je nach Alter der alten Heizung und der persönlichen Situation wird einem ein Klimabonus zugeordnet – je nach Bonus gibt es zwischen 10 und 20 Prozent Förderung:

Klimabonus I ab 2024: Zuschuss von 20 Prozent zur Grundförderung – wer einen Anspruch hat

Klimabonus I

Der KB I in Höhe von 20 Prozent soll zusätzlich zur Grundförderung gewährt werden und richtet sich an Bürgerinnen und Bürger mit bestehenden Öl- oder Gasheizungen. Ab 2024 sollen neue Gas- und Ölheizungen schrittweise verboten werden. Verbraucher mit einer funktionierenden Brennstoffheizung sind in Deutschland nicht betroffen. Der Klimabonus I soll für diese Eigentümergruppe einen Anreiz zum vorzeitigen Heizungstausch schaffen. Auch für alle Bürger – die unter die Ausnahmen vom Gas- und Ölheizungsverbot fallen – soll der Klimabonus I gelten.