Berlin. Die Erfassung der Arbeitszeit ist Pflicht. Aber wie wird sie nun umgesetzt? Die Metall- und Elektroindustrie warnt vor der Stechuhr.

Die Metall- und Elektroindustrie spricht sich gegen eine starre Erfassung von Arbeitszeiten aus. Stefan Wolf, Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, sagte am Dienstag, Arbeitszeiten müssten flexibel gehandhabt werden, sodass Deutschland im internationalen Vergleich konkurrenzfähig bleibe. Die Wiedereinführung einer Stechuhr lehnte er ab. Vielmehr müsse das Arbeitszeitgesetz in seiner jetzigen Form grundlegend modernisiert werden.

Stefan Wolf, Präsident des Arbeitgeberverband Gesamtmetall.
Stefan Wolf, Präsident des Arbeitgeberverband Gesamtmetall. © dpa | Annette Riedl

Als Beispiel nannte Wolf die Tages- und Wochenarbeitszeit. Man müsse weg von der vorgegebenen Tages- hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, mahnte „Wir wollen keineswegs, dass die Menschen deswegen länger arbeiten – aber die Arbeit soll man besser innerhalb der Woche verteilen dürfen.“ Alles andere sei nicht mehr modern. Die Erfassung von Arbeitszeit schafft aus seiner Sicht nur bürokratische Hürden.

IG Metall kritisiert Arbeitgeber-Forderungen

Kritik an Wolfs Forderungen kam von der Gewerkschaft IG Metall. Wer über das jetzige gesetzliche Maß hinaus arbeiten lassen will, betreibe Raubbau an der Gesundheit der Beschäftigten, sagte Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban unserer Redaktion. „Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist eindeutig: Arbeitszeiten müssen erfasst werden, daran führt kein Weg vorbei. Das Ob steht also nicht zur Debatte, aber das Wie. Die Erfassung muss so sein, dass dem Gedanken des Arbeitsschutzes Rechnung getragen wird und zugleich Spielräume für selbstbestimmte Zeitgestaltung erhalten bleiben.“

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im September 2022 geurteilt, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Arbeitgeber müssen demnach künftig ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einführen, „mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“, wie es in der Begründung heißt. Das Gericht bezieht sich dabei auf ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2019. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte danach versprochen zeitnah die Reform des Arbeitszeitgesetzes anzugehen.