Berlin. Die Ölheizung ersetzen und eine förderfähige Heizung einbauen – hierfür gibt es einen Zuschuss. Der Antrag kann online gestellt werden.

Das Verb "sinken" beschreibt aktuell auch die Entwicklung der Energiepreise. Heizöl und auch Gas kosten schon seit mehreren Wochen wieder weniger. Nun sind auch die Heizölpreise im Tiefflug. Trotzdem denken viele Verbraucherinnen und Verbraucher über Alternativen zur Ölheizung nach. Diese – etwa Wärmepumpen – sind unabhängig von der Entwicklung der Brennstoffpreise. Dazu kommt: Der nötige Strom kann zumindest teilweise über eine Solaranlage produziert werden. Der Begriff "autark" gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Ölheizung ersetzten und "Heizungs-Tausch-Bonus" bekommen – diese Auflagen gelten

Vom Staat bezuschusst wird der Austausch einer Ölheizung 2023 zudem mit Förderungen – teilweise geht es nicht um wenig Geld. Bis zu 40 Prozent Zuschuss sind möglich. Verbraucher mit einer alten Ölheizung profitieren dabei von einer zweifachen Förderung. Zum einen gibt es die Grundförderung – zum Beispiel für die Wärmepumpe. Zum anderen sieht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen "Heizungstausch-Bonus" vor. Der Zuschuss wird für den Tausch einer alten Ölheizung gewährt – die wichtigsten Fakten:

  • Für regenerative Wärmeerzeuger wie eine Wärmepumpe gibt es (Grund-)Förderungen
  • Der Heizungs-Tausch-Bonus wird zusätzlich zu einer möglichen Grundförderung gewährt
  • Für den Antrag muss ein Fachunternehmen die Einhaltung der Anforderungen bestätigen
  • Mit Grundförderung und Heizungstausch-Bonus kommt man in der Summe auf mehr Förderung
  • Für grundsätzlich alle Förderungen müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden

Zuschuss für den Tausch der Ölheizung: Förderung erhöhen – So funktioniert der Antrag

Der Heizungstausch-Bonus beträgt zehn Prozentpunkte und wird auf die Grundförderung angerechnet. Wer etwa eine Wärmepumpe als Alternative zur Ölheizung wählt, kommt mit der Grundförderung (25 Prozent) und einer speziellen Förderung für Wärmepumpen (Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent) in der Summe auf die 40 Prozent Förderung. Energieberater oder Fachbetriebe können bei der Antragstellung helfen. Auch einige Banken stehen ihren Kunden beratend zur Seite. Der Ablauf der Antragstellung in fünf Schritten:

  1. Angebote einholen und Energie-Effizienz-Experten (EEE) beauftragen
  2. Antrag auf die Förderung online über das BAFA-Portal stellen
  3. Auftrag vergeben und Vertrag zur Umsetzung der Maßnahme abschließen
  4. Verwendungsnachweis online einreichen – bei Bedarf mit Nachweisen über das BAFA-Portal
  5. Prüfung und Auszahlung der Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Wichtig zu beachten: Der Heizungs-Tausch-Bonus wird nur in Kombination mit einer Grundförderung für einen regenerativen Wärmeerzeuger gewährt. Wer seine alte Ölheizung gegen eine neue eintauscht, geht leer aus. Auch für die Wartung und Erneuerung einer bestehenden Ölheizung gibt es vom Staat keine Förderung – selbst, wenn die Heizung dadurch effizienter arbeitet. Daher ist es sinnvoll, sich vorab über die Kosten für eine Erneuerung einer alten Ölheizung zu erkundigen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert effiziente Heizungen wie Wärmepumpen und zahlt auch den Wärme-Tausch-Bonus aus. Die Tabelle zeigt die unterschiedlichen Fördersätze.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert effiziente Heizungen wie Wärmepumpen und zahlt auch den Wärme-Tausch-Bonus aus. Die Tabelle zeigt die unterschiedlichen Fördersätze. © Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

HeizungGrundförderungHeizungs-Tausch-BonusWärmepumpen-BonusFörderung gesamt
Wärmepumpe2510540 Prozent
Pelletheizung101020 Prozent

Zuschuss für Ölheizung mit Förderung beantragen: Diesen Hinweis sollten Sie ernst nehmen

Im Zweifelsfall kann es finanziell lukrativer sein, auf eine neue Heizung zu setzen und hierfür die Förderung inklusive Wärme-Tausch-Bonus in Anspruch zu nehmen. Das Antragsverfahren selbst lässt sich grob in die fünf oben genannten Schritte unterteilen. Im ersten Schritt werden Angebote eingeholt und bei Bedarf ein EEE beauftragt. Ganz wichtig: Im ersten Schritt dürfen noch keine Verträge abgeschlossen werden. Über alle weiteren Details zum Antragsverfahren informiert das BAFA auf seiner Homepage.

Im zweiten Schritt wird der Antrag auf die Förderung online über das BAFA-Portal gestellt. Dafür muss ein Zugang beantragt werden – der Aktivierungslink wird per E-Mail zugeschickt. Im dritten Schritt können die Aufträge vergeben und die Verträge – etwa mit einem Handwerksbetrieb – abgeschlossen werden. Das BAFA weist in seinen Hinweisen zur staatlichen Förderung BEG ausdrücklich darauf hin, dass Auftragsvergabe und Vertragsabschlüsse vor Bewilligung der Förderung auf eigenes Risiko erfolgen.

Staatliche Förderung für eine neue Heizung: In fünf Schritten den Zuschuss online beantragen

Das bedeutet: Wer schon Verträge abschließt und die Ölheizung ausbauen lässt, ohne dass die Förderung bewilligt ist, macht das zunächst auf eigene Kosten. Daher kann es sinnvoll sein, auf die Bewilligung der Förderung zu warten, ehe man verbindliche Verträge abschließt. Im vierten Schritt wird ein Online-Verwendungsnachweis an das BAFA übermittelt. Gegebenenfalls werden auch noch erforderliche Nachweise über das BAFA-Portal eingereicht – diese werden im Anschluss ebenfalls vom BAFA geprüft.

Im fünften und letzten Schritt erfolgt die Auszahlung der Förderung inklusive Wärme-Tausch-Bonus. Das BAFA erstellt zudem einen Festsetzungsbescheid zu der jeweiligen Förderung – dieser wird per Post übermittelt und sollte aufbewahrt werden. Je nachdem, für welche neue Heizung man sich entscheidet, fällt die Höhe der staatlichen Förderung höher oder geringer aus. Für eine Wärmepumpe gibt es etwa mehr Zuschuss als für eine Pelletheizung. Allerdings ist eine Wärmepumpe auch in der Anschaffung teurer – dazu folgende Übersicht:

HeizungKosten in EUR
Ölheizungab ca. 8.000
Gasheizungab ca. 7.000
Holz- oder Pelletheizungab ca. 10.000
Nah- und Fernwärmeab ca. 5.000
Wasserstoffheizungab ca. 30.000
Solarthermieab ca. 10.000
Luft-Wasser-Wärmepumpe8000 bis 16.000
Erdwärmepumpe12.000 bis 15.000 (ohne Erschließung)
Grundwasser-Wärmepumpe9000 bis 12.000 (ohne Erschließung)

Zu beachten ist: Die Kosten in dieser Tabelle sind durchschnittliche Werte und können im individuellen Fall abweichen. Nicht beachtet werden zudem die Kosten für die Installation oder einen nötigen Umbau/Sanierung. Auch Förderungen werden nicht berücksichtigt.

Förderung für eine neue Heizung: Vorsicht – Heizungs-Tausch-Bonus wird nicht immer gewährt

Möglich ist auch, eine Ölheizung in ein hybrides Heizsystem – etwa mit einer Wärmepumpe – zu integrieren. Auch diese Maßnahme wird vom Staat über einen Zuschuss gefördert. Jedoch gibt es keinen Wärme-Tausch-Bonus, da die Ölheizung in diesem Fall weiter betrieben wird. Unter bestimmten Umständen kann die Option aber sinnvoll sein – etwa, wenn eine Wärmepumpe im Altbau mit Blick auf den Stromverbrauch zu kostenintensiv wird. Auch hier kann es helfen, sich alles genau zu errechnen und sich gut beraten zu lassen.

Alles in allem gibt es bei der Förderung von Heizungen einiges zu beachten. Zum einen gibt es unterschiedliche Förderungen für eine neue Heizung. Zum anderen wird der Wärme-Tausch-Bonus für eine alte Gas- oder Ölheizung nicht immer gewährt. Die Grundvoraussetzung ist, dass diese nicht mehr verwendet wird und ein Fachunternehmen die Einhaltung der Anforderungen bestätigt. In der Politik gehen einigen die aktuellen Förderungen nicht weit genug. Die CSU fordert etwa einen "Sonderbonus" für den Tausch alter Ölheizungen.