Berlin. Nach langem Hin und Her bekommen im Dezember nun auch Rentner und Studenten die Energiepauschale. Müssen sie darauf Steuern zahlen?

  • Lange wurde darum gerungen, nun steht fest: Auch Rentner und Studenten erhalten eine Energiepauschale
  • Doch der volle Betrag wird in der Regel nicht ausgezahlt – denn die Energiepauschale wird besteuert
  • Wie viel Steuer eine Person bezahlen muss, das ist von Fall zu Fall unterschiedlich

Teure Lebensmittel-, Kraftstoff- und Energiepreise belasten die Verbraucher in Deutschland. Und ab Oktober kommt auf Millionen von Menschen auch noch die Gasumlage zu – keine guten Aussichten für Herbst und Winter. Um die Verbraucher in der Energie- und Preiskrise zu unterstützen, hatte die Ampel-Koalition am 4. September ein drittes Entlastungspaket vorgestellt, welches eine Reihe neuer Maßnahmen beinhaltet. Eine davon ist die Energiepreispauschale (EPP), die zum 1. Dezember auch an Rentner und Studenten ausbezahlt werden soll.

Energiepauschale auch für Rentner und Studierende: Werden Steuern fällig?

Bisher hatten bloß Erwerbstätige einen Anspruch auf die 300 Euro, die sie über ihren Arbeitgeber ausbezahlt bekommen oder über die Einkommenssteuer geltend machen können. Zum 1. Dezember sollen nun auch Rentner die Energiepauschale bekommen – Studierende erhalten mit 200 Euro etwas weniger.

Rentner sollten bei der Energiepauschale allerdings beachten, dass diese brutto ausbezahlt wird und unter Umständen versteuert werden muss. Wie viel von der Energiepauschale netto auf das Konto kommt, bestimmen bei Erwerbstätigen primär zwei Faktoren: Steuerklasse und Bruttolohn. Bei Rentnern ist es nicht viel anders. Der Unterschied ist, dass die 300 Euro von der Deutschen Rentenversicherung ausbezahlt werden. Inwieweit Studenten ihre 200 Euro versteuern müssen, ist derzeit noch nicht klar. Für sie steht auch noch nicht fest, wie sie das Geld erhalten werden.

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Energiepauschale für Rentner steuerpflichtig: Bürger mit niedriger Rente profitieren

Doch bei der Versteuerung gibt es einige Besonderheiten: Weil es bei der Rente bekanntermaßen keine Lohnsteuer gibt, fällt die Energiepauschale unter die Einkommenssteuer, berichtet der Westdeutsche Rundfunk (WDR). Wie hoch diese ausfällt, hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Das heißt: Je niedriger die Rente und somit das Einkommen ist, desto höher fällt die Einmalzahlung aus. Je nach Höhe der Rente sind die steuerlichen Abzüge somit individuell.

Positiv für alle Verbraucher ist, dass die einzelnen Entlastungsmaßnahmen nicht aufeinander angerechnet werden. Das heißt: Wer etwa Wohngeld bezieht, bekommt die Energiepauschale trotzdem. Welche Entlastungen es ab September im Einzelnen gibt:

  • Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Berechtigte
  • Bürgergeld statt Hartz-IV ab 2023
  • Nachfolge-Option für das 9-Euro-Ticket
  • Entlastung beim CO2-Preis
  • Energiepauschale
  • Die Kindergeld-Bezüge werden ab 2023 angepasst
  • Strompreisbremse – finanziert über Gewinnabschöpfung bei Energiefirmen
  • Neue Freibeträge bei Minijobs (im Moment noch 450 Euro)
  • Steuerentlastungen sollen ab 2023 "kalte Progression" ausgleichen
  • Unterstützung für Energiepreis-gebeutelte Unternehmen
  • Vereinfachter Zugang zu Kurzarbeit soll verlängert werden

Energiepauschale, Bürgergeld und Co. – welche Entlastungen 2022 schon fix sind

Bei ein paar der Entlastungen ist bislang noch unklar, wie sie in der Praxis aussehen sollen – Beispiel 9-Euro-Ticket. Zu anderen Maßnahmen gibt es schon konkrete Pläne. Der Heizkostenzuschuss etwa wird gestaffelt ausbezahlt und ist abhängig von der Zahl der Haushaltsangehörigen. Und auch die Energiepauschale für ist fix.

Die Sozialverbände in Deutschland bewerten die neuen Entlastungen überwiegend positiv. "Rentner bekommen endlich die Energiepreispauschale von 300 Euro. Die von uns angekündigte Klage werden wir nun nicht weiter verfolgen", heißt es dazu in einer Mitteilung vom Sozialverband VdK. Kritik übt der Verband am für 2023 geplanten Bürgergeld, das Hartz-IV ersetzen soll. "50 Euro mehr für Empfänger ist definitiv zu wenig und kommt für viel Menschen zu spät, weil sie noch ein Vierteljahr durchstehen müssen."

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.