Berlin. Ab September wird die Energiepauschale von 300 Euro ausgezahlt. Wie viel am Ende netto auf das Konto kommt, bestimmen zwei Faktoren.

  • Der September bringt vielen Menschen dank der Energiepauschale mehr Geld
  • Doch 300 Euro erhalten nur die wenigsten – denn der Betrag ist brutto
  • Wie viel am Ende netto auf Ihrem Konto landet, hängt von mehreren Faktoren ab

Lebensmittel, Kraftstoffe, Energie – nahezu alle Alltags-Produkte werden immer teurer. Die Gründe für diese explodierenden Verbraucher-Preise sind vielfältig, dazu zählen etwa die Folgen der Coronavirus-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und die damit einhergehende Energiekrise in Deutschland. Um die Menschen in der Zeit zu entlasten, wurden von der Ampel-Koalition mehrere Entlastungsmaßnahmen beschlossen – etwa das 9-Euro-Ticket oder auch der Tankrabatt. Beide Maßnahmen sind seit dem 1. September jedoch Geschichte.

Grundfreibetrag bei Energiepauschale clever nutzen: Wer die vollen 300 Euro auf sein Konto bekommt

Die Spritpreise knacken wieder die 2-Euro-Marke und auch Fahrten im ÖPNV sind wieder deutlich teurer. Die 300 Euro Energiepreispauschale (EPP), welche ab September an alle arbeitenden Menschen ausbezahlt wird, kommt vielen jetzt gerade recht. Doch Vorsicht, die wenigsten bekommen die vollen 300 Euro auf ihr Konto überwiesen. Die EPP wird bei Arbeitnehmern auf das Bruttogehalt angerechnet, sprich: Die Energiepauschale wird versteuert. Je nach Steuerklasse bleibt somit mehr oder weniger von der Energiepauschale netto übrig.

Und auch der Grundfreibetrag – also der Betrag, bis zu dem das Einkommen steuerfrei ist – spielt bei der Berechnung der Energiepauschale eine elementare Rolle. Denn wer unter seinen jährlichen Grundfreibetrag fällt, muss keine Lohnsteuer zahlen und bekommt somit automatisch die vollen 300 Euro EPP auf sein Konto. Von großer Interesse ist das etwa bei Minijobbern, die sonst über keine weiteren Einnahmen verfügen. Aber auch Teilzeit-Arbeitskräfte, Geringverdiener oder Bezieher von Krankengeld können vom Grundfreibetrag-Vorteil profitieren, die aktuellen Beträge:

Grundfreibetrag 2022Betrag in EUR
Singles10.347
Verheiratete20.694

Energiepauschale ab September: Wer über seinen Grundfreibetrag kommt, zahlt Lohnsteuer

Wer im Kalenderjahr 2022 über seinen jährlichen Grundfreibetrag kommt, muss die Energiepauschale versteuern. Bei Arbeitnehmern, die mit ihrem Gehalt ohnehin über der Grenze landen, passiert das ganz automatisch über die Lohnsteuer. Aufpassen müssen hier primär die Verbraucher, die mehrere Minijobs haben oder etwa Arbeitnehmer, die neben ihrer Festanstellung noch ein Gewerbe betreiben. Wer über seinen Grundfreibetrag kommt und wissen möchte, wie viel von der 300-Euro-Energiepauschale netto übrig bleibt, nutzt am besten eines von vielen Brutto-Netto-Rechner Online-Tools.

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In die Maske des jeweiligen Tools gibt man die zutreffenden Rahmenbedingungen (Steuerklasse, Gehalt etc.) ein – am Ende bekommt man seinen Nettolohn angezeigt. Im zweiten Schritt rechnet man die 300 Euro Energiepauschale dem Bruttolohn zu und startet die Brutto-Netto-Rechnung von Neuem. Am Ende zieht man den üblichen Nettolohn vom Nettolohn mit EPP ab und schon weiß man, wie viel von der Energiepauschale tatsächlich übrig bleibt. Einen Lohnsteuer-Entlastungs-Rechner bietet auch das Bundesfinanzministerium an.

Individuelle Energiepauschale netto berechnen: Mit Online-Tools in wenigen Minuten

Hier ist es noch viel einfacher: Einfach den individuellen Jahresbruttolohn eingeben und das Tool errechnet, wie viel von der Energiepauschale nach Abzug der Lohnsteuer übrig bleibt. Der Haken am Behörden-Tool ist, dass immer nur mit Steuerklasse I gerechnet wird. Wer in einer anderen Steuerklasse ist, nutzt besser einen Brutto-Netto-Rechner, wo Faktoren wie Steuerklasse oder Sozialversicherungsbeiträge individuell angegeben werden können. Wie heftig die steuerlichen Abzüge bei der Energiepauschale ausfallen können, verdeutlicht die folgende Musterrechnung:

Gehalt (brutto) pro Jahr48.000 EUR
Gehalt (brutto) pro Monat4.000 EUR
Steuerklasse1
BeziehungsstatusSingle
Energiepauschale (netto)199 EUR

Grundfreibetrag, Steuerklasse und Co. – diese Faktoren bestimmen die Energiepauschale netto

Deutlich besser kommen Arbeitnehmer weg, die verheiratet sind und Kinder haben. In der Regel ist immer der Ehepartner in der besseren Steuerklasse (4), der das bessere Bruttogehalt hat. Umgekehrt ist der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen meist in der schlechteren Steuerklasse (5) und zahlt entsprechend mehr. Wer übrigens nicht verheiratet ist und auch keine eingetragene Lebenspartnerschaft hat, profitiert zumeist nicht vom Steuerbonus und daher auch nicht von einer besseren EPP netto – eine Musterrechnung für Eheleute:

Gehalt (brutto) pro Jahr72.000 EUR
Gehalt (brutto) pro Monat6.000 EUR
Steuerklasse4
Beziehungsstatusverheiratet
Energiepauschale (netto)184,34 EUR

Grundfreibetrag für Millionen Bürger unwichtig: "Rentner können sehen, wie sie klarkommen"

Somit kann festgehalten werden, dass für die Berechnung der 300 Euro Energiepauschale netto primär zwei Faktoren ausschlaggebend sind: der Bruttolohn mit Blick auf den Grundfreibetrag und die Steuerklasse. In der Facebook-Community stößt die Tatsache, dass teils kräftige, steuerliche Abzüge bei der EPP anfallen, auf viel Kritik. "Eine Zahlung, die aus Steuermitteln finanziert wird und auf die ich dann noch mal Steuern zahlen darf. Welch Ironie", textet etwa eine Nutzerin unter einen Beitrag der Berliner Morgenpost. Dem stimmt ein anderer Nutzer zu, ergänzt aber: "Nun ja, es ist ja Geld, was einem quasi freiwillig geschenkt wird – besser als wenn man Null bekäme."

Die Aussage "Null bekommen" betrifft übrigens viele Verbraucher in Deutschland. Rentner etwa gehen bei der Energiepauschale ganz leer aus – außer, sie gehen einem Minijob nach. "20 Millionen Rentner können sehen, wie sie klarkommen, sie kriegen nichts", schreibt eine verärgerte Facebook-Nutzerin und spricht damit einen wunden Punkt an, welcher auch die Sozialverbände auf die Barrikaden treibt. Sie fordern, dass auch Rentner an die Energiepauschale kommen, ohne einen Minijob nachweisen zu müssen.

Der Artikel "So viel bleibt Ihnen netto von der Energiepauschale übrig" erschien zuerst auf morgenpost.de.