Fallersleben. Bei einer nicht angemeldeten Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Fallersleben, hat die Polizei Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt.

Um gegen die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu demonstrieren, haben sich am Mittwochabend gegen 18 Uhr etwa 40 Personen zu einer nicht angezeigten Versammlung in Fallersleben an der Straße Am alten Brauhaus getroffen. Von hier aus bewegte sich die Gruppe laut Polizei Wolfsburg in Richtung der Straße Hinterm Hagen und wurde von den Beamten als Versammlung deklariert. Dann wies die Polizei die Teilnehmer der Versammlung auf das Abstandsgebot und die Maskenpflicht hin.

Auf dem Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr ahndete die Polizei erste Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz und schloss einen Teilnehmer aus der Versammlung aus.

Widerstand gegen die Polizei bei Identitätskontrolle

Im weiteren Verlauf kam es bei einer Personenkontrolle zum Widerstand eines Versammlungsteilnehmers. Die Person wurde zur Identitätskontrolle zur hiesigen Dienststelle verbracht. Gegen ihn leitete die Strafverfolgungsbehörde neben einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht auch ein Strafverfahren wegen Widerstandes ein. Er muss sich neben dem Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz auch mit einer Rechnung für den Transport in einem Dienstkraftfahrzeug rechnen.

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Gegen 18.45 Uhr löste sich die Versammlung auf dem Denkmalplatz auf, und um 19 Uhr hatte sich die Demo aufgelöst. Insgesamt leitete die Polizei fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz, eine Strafanzeige wegen Widerstand und ein Verfahren wegen Verweigerung der Personalienangabe ein. Insgesamt wurden drei Personen von der Versammlung ausgeschlossen.

Identität muss preisgegeben werden

Polizeichefin Petra Krischker: „Eine Person ist im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme verpflichtet, gegenüber der Polizei seine Identität preiszugeben. Tut man dies nicht, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet wird. Werden falsche Personalien angegeben und muss sodann noch eine Überprüfung auf der Dienststelle erfolgen, so wird dem Probanden neben dem Bußgeld auch der Transport in einem Dienstkraftfahrzeug in Rechnung gestellt“.