Wolfenbüttel. In den ÖPNV der KVG gilt ab einer dreitägigen Inzidenz über 100 eine FFP2-Maskenpflicht. Das gilt für Wolfenbüttel und alle weiteren Landkreise.

Laut dem kürzlich erneuerten Infektionsschutzgesetz gilt, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Tagen von über 100 die Corona-Notbremse einsetzt. Diese beinhaltet unter anderem eine FFP-2 Maskenpflicht im ÖPNV. Somit muss ab sofort auch in den Bussen und an den Haltestellen der KVG Braunschweig in den betroffenen Landkreisen eine FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard) getragen werden. Eine einfache medizinische Maske, die nicht den FFP2-Standard erfüllt (zum Beispiel OP-Maske), reicht dann nicht mehr aus, teilt die KVG mit. Ausgenommen von dieser Regelung seien Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, sowie Personen, die aufgrund einer Erkrankung nicht zum Tragen einer Maske verpflichtet sind. Letztere müssen im Bus ein entsprechendes Attest vorzeigen. Die KVG empfiehlt den Fahrgästen sich laufend über die Inzidenzwerte zu informieren.