Berlin. Der Kollege erfüllt die gleichen Aufgaben, aber das Unternehmen zahlt ihm mehr Geld dafür. Diese Möglichkeiten bietet das Arbeitsrecht.

Kaja Keller, Rechtsanwältin in der Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte, beantwortet Leserfragen.

Mein Kollege in der Firma hat die gleichen Aufgaben wie ich. Trotzdem bekommt er ein höheres Gehalt. Das ärgert mich sehr. Was kann ich tun?

Das sagt die Anwältin: Damit eine solche, für jeden Betroffenen ja auch unangenehme Situation gar nicht erst entsteht, ist das Entgelttransparenzgesetz geschaffen worden. Es besagt, dass Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern das Recht haben, Auskunft über die Gehaltsgestaltung zu bekommen.

Voraussetzung ist, dass sechs Arbeitnehmer mit einer „gleichen oder gleichwertigen“ Tätigkeit im Unternehmen angestellt sind. Sie können also nicht das Gehalt Ihres Chefs oder eines einzelnen Mitarbeiters erfragen.

Kaja Keller ist Anwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte.
Kaja Keller ist Anwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte. © Gansel Rechtsanwälte | Gansel Rechtsanwälte

Den Antrag auf Auskunft über die Gehälter in einer Firma können Sie in Textform stellen. Dies bedeutet, dass Sie dafür entweder einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax schreiben.

Einmal alle zwei Jahre haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu den Gehältern zu erfragen. Musterformulare dafür stellt das Bundesfamilienministerium online zur Verfügung.

Was aber, wenn Sie in einer Firma arbeiten, die weniger als 200 Angestellte hat? Dann steht Ihnen dieses Recht auf Auskunft nicht zu und Sie müssen selbst kreativ werden.

Vor der Beschwerde sollte man recherchieren

Wenn Sie wirklich eine Aussprache über Ihr Gehalt führen wollen, empfehle ich Ihnen, vorab zu recherchieren, inwieweit Sie und Ihr Kollege sich in Aufgaben und Profil tatsächlich ähneln.

Wichtig ist zum Beispiel zu wissen, wie viele Stunden Ihr Kollege pro Woche arbeitet. Auch sein Alter spielt beim Gehalt oft eine Rolle. Hat Ihr Kollege den gleichen Bildungsweg beschritten und einen gleichwertigen Berufsabschluss? Besitzt er Kenntnisse, die Sie nicht haben? Oder verhält es sich andersherum?

Bereiten Sie sich auf die Aussprache mit Ihrem Vorgesetzten dann genauso vor, als ginge es um eine normale Gehaltsverhandlung. Wägen Sie aber ab, ob es Sinn hat, das Gehalt Ihres Kollegen ins Spiel zu bringen.

Mit guten Argumenten können Sie eine Gehaltserhöhung durchsetzen, ohne eine Neiddebatte zu eröffnen. Viel Erfolg!