Im Minijob darf man nur 520 Euro pro Monat verdienen. Doch es gibt Wege, den Betrag zu erhöhen. Influencer “Steuerfabi“ erklärt, wie.

  • Minijobs sind für viele Menschen in Deutschland eine wichtige Einnahmequelle
  • Wie versteuert man den Verdienst?
  • Finfluencer Steuerfabi erklärt, wie man doppelt so viel Geld rausholt

Berlin. Studenten, Rentner, Geringverdiener: Knapp 6,5 Millionen Menschen in Deutschland verdienen mit ihrem Minijob bis zu 520 Euro im Monat. Was viele nicht wissen: Es ist mehr drin, sogar bis zu 1040 Euro – und das, ohne zusätzlich Steuern zu zahlen. Fabian Walter, im Internet Hunderttausenden besser bekannt als Finanz-Influencer "Steuerfabi", erklärt, wie man aus seinem Minijob am meisten Geld rausholen kann.

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"Man kann zweimal im Jahr mehr als 520 Euro im Monat verdienen, maximal aber das Doppelte, also 1040 Euro im Monat – wenn es nicht vorhersehbar war, beispielsweise wenn es eine Krankheitsvertretung ist", erklärt der Freiburger Finfluencer.

Doppelt so viel verdienen im Minijob – unter dieser Voraussetzung

Sorgen, dass man diesen Mehrverdienst zusätzlich versteuern muss, braucht man sich laut Steuerfabi nicht zu machen. Er weiß: "Es haben viele immer Angst, dass sie in so einem Fall, wenn sie plötzlich Mal mehr arbeiten, dann mehr Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen. Aber das geht bis zu zweimal im Jahr. Allerdings nur, wenn es wirklich unvorhersehbar ist." Die Ausnahme gilt dementsprechend nicht für die Vertretung eines Kollegen, während der im Urlaub ist. Diese Mehrarbeit wird als vorhersehbar angesehen.

Im Minijob doppelt so viel verdienen wie normal – wie das geht, erklärt Steuerfabi.
Im Minijob doppelt so viel verdienen wie normal – wie das geht, erklärt Steuerfabi. © dpa | Frank Rumpenhorst

Minijobs sind prinzipiell übrigens steuerpflichtig. Die Einkünfte können entweder pauschal oder individuell nach Lohnsteuermerkmalen versteuert werden. Welche Besteuerungsart gewählt wird, liegt beim Arbeitgeber. Meistens wird die Pauschalbesteuerung genommen, dann müssen Minijobber ihren Verdienst nämlich nicht in der Steuererklärung angeben. Der Arbeitgeber übernimmt die Lohnsteuer in Höhe von zwei Prozent des monatlichen Bruttogehalts einschließlich Kirchensteuer. Allerdings können Minijobber dann auch keine Fahrtkosten oder andere Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Wichtige Fragen und Antworten: Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Arbeitsentgelt höchstens 520 Euro beträgt oder der Arbeitseinsatz maximal 70 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreitet, wie die Arbeitsagentur auf ihrer Internetseite schreibt. Minijobs haben keine soziale Absicherung, da sie keine Beiträge zu den Sozialversicherungen erfordern.

Welche Arten von Minijobs gibt es?

Es gibt zwei Hauptarten:

  • 520-Euro-Minijob: Das monatliche Arbeitsentgelt darf 520 Euro nicht überschreiten. Die Arbeitsstunden richten sich nach dem Stundenlohn.
  • Kurzfristiger Minijob: Der Arbeitseinsatz darf innerhalb eines Kalenderjahres 3 Monate oder insgesamt 70 Tage nicht überschreiten.

Welche Nachteile haben Minijobs?

  • Minijobber zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und haben daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Der Rentenanspruch ist gering, und wer nur in Minijobs gearbeitet hat, hat am Ende seines Erwerbslebens keine Rentenansprüche.
  • Minijobber sind nicht automatisch kranken- und pflegeversichert.
  • Oft werden Minijobbern arbeitsrechtliche Rechte verwehrt.

Haben Minijobber Urlaubsanspruch?

Minijobber haben Urlaubsanspruch. Die Anzahl der Urlaubstage hängt davon ab, wie viele Tage sie pro Woche arbeiten.

Kann ich einen Minijob zusätzlich zu meinem Hauptjob ausüben?

Ja, aber Sie benötigen das Einverständnis Ihres Hauptarbeitgebers. Wenn Sie mehrere Minijobs haben, müssen Sie einen Überblick über Ihre Einkünfte behalten, um die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro nicht zu überschreiten.