Berlin. Die Ungerechtigkeiten bei der Gaspreisbremse treten zutage. Warum die Entlastungsmaßnahme trotzdem nicht falsch ist. Ein Kommentar.

Die Gaspreisbremse ist nicht gerecht. Das monieren nicht nur Verbraucherschützer. Tatsächlich hat jemand, der 2022 frühzeitig Energie gespart hat, jetzt ein vergleichsweise kleineres staatlich bezuschusstes Kontingent. 80 Prozent von 30.000 Kilowattstunden sind eben weniger als 80 Prozent von 40.000 – das ist Mathematik. Politik wird daraus erst, wenn man auf Umstände und Effekte blickt.

Zunächst die Umstände: Als die Bundesregierung im Herbst um effektive Entlastungen für Haushalte und Unternehmen rang, blieb ihr kaum Zeit. Weil sie schon unnötig lange über eine Gasumlage diskutiert hatte. Doch mehr noch, weil der russische Überfall auf die Ukraine vor nicht allzu langer Zeit undenkbar schien. Schnell und mit Schwächen, statt lückenlos durchdacht, aber zu spät: So musste die Devise lauten.

Christian Schneebeck ist Volontär der Funke Mediengruppe.
Christian Schneebeck ist Volontär der Funke Mediengruppe. © Sascha Fromm | Sascha Fromm

Gaspreisbremse: Solidargemeinschaft muss helfen

Was die Effekte betrifft, lohnt der genaue Blick. Anreize zum Energiesparen liegen ja nicht nur oberhalb der 80-Prozent-Schwelle, wo der Verbrauch zu stark gestiegenen Marktpreisen abgerechnet wird. Auch die zwölf Cent pro Kilowattstunde, die darunter fällig werden, bedeuten oft das Doppelte bis Dreifache des bisherigen Preises. Wer wird angesichts dessen nicht sparen, so viel er oder sie nur kann?

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Bleiben jene, die etwa in ihrer schlecht gedämmten Mietwohnung oder einem kleinen WG-Zimmer nicht auf 20 Prozent minus kommen. Ihnen muss die Solidargemeinschaft zusätzlich helfen – jenseits der Gaspreisbremse, zum Beispiel über das Wohngeld oder höheres Bafög. Indem der Staat hier Lösungen findet, zeigt er, dass ihm Gerechtigkeit sehr wohl am Herzen liegt. Und er beweist sich als lernfähig in der Krise.