Berlin. Bereits zum 1. Oktober wird ein Check bei Gasheizungen zur Pflicht. Millionen von Eigentümern sind betroffen. Sie sollen Gas sparen.

  • Die Energiekrise trifft das von russischen fossilen Energiestoffen abhängige Deutschland besonders
  • Deshalb sollen Bürgerinnen und Bürger zum Energiesparen motiviert werden
  • Ab Oktober gibt es deshalb eine neue Pflicht, die Millionen Deutsche betrifft

Wer ein Gebäude mit Gas heizt, muss die Anlage in den nächsten zwei Jahren prüfen lassen. Auf Millionen von Eigenheim-Besitzern kommt bereits ab dem 1. Oktober eine Pflicht zum Heizungscheck zu. Viele dürften dies, buchstäblich, noch gar nicht auf der Rechnung haben.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) greift schon zum zweiten Mal durch. Zum 1. September sind mehrere Gebote und Verbote in Kraft getreten, um in Folge des Ukraine-Krieges und der Sanktionen gegen Russland Energie zu sparen.

Das bedeutet die Gas-Alarmstufe

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    Heizung checken wird Pflicht: Was will Habeck?

    Ziel des Checks ist ein Effizienzgewinn bei Gasheizungen, andersherum: Einsparungen. Das Sparpotenzial beziffert das Ministerium mit insgesamt bis zu fünf Prozent. Geprüft wird unter anderem, ob die Anlage hydraulisch abzugleichen ist, ferner die Heizungspumpe, Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen; ob alles optimal eingestellt ist.

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    Check der Heizungen: Wen nimmt er in die Pflicht?

    Die Bundesregierung geht von insgesamt 14 Millionen Gasheizungen in Deutschland und davon aus, dass ein Fünftel einen Check bereits gemacht hat und 800.000 Anlagen ersetzt werden – die Hälfte davon hat dafür eine Förderung beantragt –, sodass im Ergebnis 10,4 Millionen Heizungen geprüft werden müssen. Die Pflicht endet am 15. September 2024. Zu diesen Prüfungen kommen weitere 5,2 Millionen Begehungen hinzu, die zum Beispiel zur Durchführung einer Optimierungsmaßnahme notwendig werden.

    Klima- und Wirtschaftsminister Robert Habeck
    Klima- und Wirtschaftsminister Robert Habeck © dpa | Michael Kappeler

    Heizungs-Check und Energiesparen: Wen darf man mit dem Check beauftragen?

    Nur Fachpersonal:

    • Heizungsbauer,
    • Schornsteinfeger,
    • Energieberater.

    Ihnen winken Millionen Aufträge. Sie profitieren von der Nachfrage. Da Ministerium kalkuliert für jeden Termin eine Stunde ein und rechnet mit einem Preis von 100 Euro. Dazu fallen noch Anfahrtskosten an. Deswegen auch wird empfohlen, die Prüfung an andere Termine zu koppeln, zum Beispiel eine fällige Heizungswartung.

    Was kommt auf Unternehmen zu?

    Eigentümer von großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen. Dies gilt laut Gesetz für Firmen und öffentliche Gebäude ab 1000 Quadratmeter sowie für große Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten. Allein davon erhofft sich Habeck eine effektive Einsparmaßnahme, die je nach Gebäude den Gasverbrauch um circa acht Kilowattstunden pro Quadratmeter senken soll. Formal sind es Instandhaltungsmaßnahmen. Die Kosten hierfür trägt der Eigentümer beziehungsweise der Vermieter.

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    Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.