Berlin. Auf die Bauern sollen zusätzliche Anforderungen etwa zum Schutz von Insekten zukommen - doch wie weitgehend sollen Beschränkungen sein? Die Bundesregierung nimmt den Dauerstreit jetzt mit ins neue Jahr.

Bundesagrarministerin Julia Klöckner dringt bei weiteren Umwelt- und Tierschutzvorgaben für die Landwirtschaft auf praktisch umsetzbare Lösungen. "Regionale Produktion kann es nur mit regionalen Bauern geben, die auch vor Ort noch sind", sagte die CDU-Politikerin am Montag in Berlin.

Um ein geplantes Gesetzespaket zum Schutz von Insekten muss die Regierung vorerst weiter ringen - das Umweltministerium warf dem Agrarresort Blockadehaltung vor.

Klöckner sagte, es gehe um Insektenschutz, aber auch um den Schutz von Pflanzen und Erntesicherung. "Obst wächt nicht einfach im Supermarkt." Bei einem Selbstversorgungsgrad in Deutschland von 28 Prozent sei keinem gedient, wenn Maximalforderungen zum Beispiel Streuobstwiesen nicht mehr möglich machten. Das Insektenschutzgesetz und eine konkretisierende Pestizid-Anwendungsverordnung gehörten in der Umsetzung zusammen. Es sei wichtig, dies in der Bundesregierung bis spätestens Februar gemeinsam hinzubekommen, sagte Klöckner.

Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth kritisierte, eine solche zeitgleiche Verabschiedung verzögere den Prozess. "Richtige Gründe" gebe es dafür nicht. Der Gesetzentwurf von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) sieht mehr geschützte Biotope und etwa auch Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung vor. Flasbarth erinnerte daran, dass der Insektenschutz im Koalitionsvertrag verankert sei. Dazu gehört, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wie Glyphosat zu begrenzen. Der vollständige Glyphosat-Ausstieg bis 2023 sei nicht umgesetzt, sagte Flasbarth. Es gebe noch "eine ganze Reihe von Schlupflöchern".

Klöckner kündigte an, dass das geplante Verbot des Massentötens von Küken in der Hennenhaltung ab 2022 voraussichtlich am 20. Januar vom Kabinett auf den Weg gebracht werden soll. Stattdessen sollen dann alternative Verfahren breit einsetzbar sein, um das Geschlecht im Ei zu erkennen und männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen. Ab Anfang 2024 sollen dafür nur noch Methoden erlaubt sein, die zu einem früheren Zeitpunkt beim Brüten der Eier funktionieren.

Mit Blick auf die künftige EU-Agrarfinanzierung müssten Bund und Länder jetzt "Strategiepläne" für die konkrete nationale Umsetzung erarbeiten. Klöckner betonte, dass trotz aller Unkenrufe damit eine nie da gewesene Verbindlichkeit von Umweltvorgaben für die EU-Zahlungen kommen werde. Die Ministerin bekräftigte die Erwartung an die großen Supermarktketten, im Januar einen Verhaltenskodex für einen faireren Umgang mit den Landwirten und Lieferanten vorzulegen.

© dpa-infocom, dpa:210111-99-984754/3