Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig hält die Abtretung der Kundenansprüche an den Rechtsdienstleister vorerst für zulässig.
My-Right-„Sammelklage“ gegen VW wird wohl zugelassen
Von Christina Lohner
Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig hält die Abtretung der Kundenansprüche an den Rechtsdienstleister vorerst für zulässig.
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