Braunschweig. Das Oberlandesgericht Braunschweig regelt im Musterverfahren die Gerichts-Zuständigkeit bei Klagen von VW- und Porsche-Aktionären.

Im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Volkswagen und die Porsche-Holding SE (PSE) hat das Oberlandesgericht Braunschweig am Montag einen ersten Teil-Musterentscheid erlassen. Künftig gilt, dass für die Anlegerklagen ausschließlich die Landgerichte an den Firmensitzen beider Unternehmen zuständig sind. Bei Volkswagen ist dies das Landgericht Braunschweig, bei der PSE das Landgericht Stuttgart. Die Entscheidung gilt nicht für das Musterverfahren selbst, sondern für die 1750 Anlegerklagen, die während des Musterverfahrens ausgesetzt sind.

Eine Bündelung der Klagen vor einem Gericht ist damit nicht möglich. Unter den Klagen befinden sich zum Beispiel auch solche, die sich gegen beide Unternehmen richten. Auch sie können nicht von einem Gericht verhandelt werden. Stattdessen muss in diesen Fällen der Kläger einen Antrag auf Abtrennung stellen.