Luxemburg. Für Kunden ist es ein Ärgernis: Online-Händler sind oft per Telefon nicht zu erreichen. Das ist rechtens, hat der EuGH jetzt geurteilt.

Online-Händler wie Amazon oder Zalando oder müssen für Kunden nicht unbedingt telefonisch erreichbar sein. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Sie müssen allerdings ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das sie schnell kontaktierbar sind und effizient kommunizieren können (Rechtssache C-649/17).

Hintergrund des Urteils war eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen Amazon in Deutschland. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass der Händler nicht ausreichend über Erreichbarkeiten per Telefon informiert habe, eine Fax-Nummer werde gar nicht angegeben.

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Die obersten Richter in der Europäischen Union erklärten nun, dass Unternehmen nicht verpflichtet seien, einen Telefonanschluss oder ein E-Mail-Konto neu einzurichten, damit Verbraucher stets mit ihnen in Kontakt treten könnten. Firmen könnten auch andere Wege nutzen, etwa elektronische Kontaktformulare, Internet-Chats oder ein Rückrufsystem. Die Informationen dazu müssten Kunden aber klar und verständlich zugänglich gemacht werden. (dpa/moi)