Berlin. Eine Studie zeigt: Fast jedes dritte Unternehmen war schon Ziel eines Spionage-Angriffs. Die meisten Fälle werden nicht angezeigt.

Ungeachtet großer Schäden bleiben die meisten Fälle von Wirtschaftsspionage folgenlos. 70 Prozent der Verfahren werden vorzeitig eingestellt, in den übrigen Fällen kommen die Täter mit milderen Strafen davon.

Das zeigt eine Studie des Max-Planck-Instituts für Strafrecht und des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung. Die Forscher haben dafür 1107 Strafakten aus den Jahren 2010 bis 2014 untersucht.

Das Dunkelfeld bei der Wirtschaftsspionage ist hoch. Denn in 80 Prozent der Fälle erstatten Unternehmen keine Anzeige, mal aus Imagegründen, um keine Schwachstelle zuzugeben oder weil der Aufwand hoch und oft vergeblich ist. Sie wissen, dass Täter schwer zu überführen sind.

Unternehmen bemerken oft erst nach Monaten die Spionage

Eine Ausnahme: das Chemieunternehmen Lanxess, das Anzeige gegen einen technischen Angestellten erstattete. Mitte November erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Der Mann, ein 48-jähriger Deutscher chinesischer Herkunft, soll Geschäftsgeheimnisse über ein innovatives Produkt verraten haben. In China wird auch der Auftraggeber vermutet.

Ist das Bundeskriminalamt (BKA) hilf- und machtlos, erst recht bei Cyberangriffen aus dem Ausland? „Das ist nicht der Fall“, beteuert Albert Märkl, Leiter des Kriminalistischen Instituts des BKA. Ein Problem ist, dass die Unternehmen oft erst nach acht, neun Monaten bemerken, dass sie ausspioniert worden sind. Nach dieser langen Zeit ist es aber schwer, noch Beweismittel zu finden.

Kaum Strategien gegen Spionage

Die Ergebnisse der Studie zeigen, „dass sich kein Unternehmen sicher fühlen kann“. Der größte Schaden droht, wenn Technologien in Branchen mit langen Entwicklungszyklen ausgespäht werden. Ein Hochwertziel sind kleinere und mittelständische Firmen, fast jede dritte war in den letzten fünf Jahren von Spionage betroffen oder vermutet das.

Zum einen sind die wenigsten gegen Angriffe gewappnet, fast jedes fünfte Unternehmen unter 50 Mitarbeitern hat laut Max-Planck-Institut dafür keine Strategie. Zum anderen sind schätzungsweise 1300 in ihren speziellen Bereichen Weltmarktführer.

Oft unterschätzt wird die Spionage in den Hochschulen

Ein Beispiel ist der Betonspezialist Rieder, der unter anderem die Glasfaserbetonplatten für ein Stadion der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 entwickelt hat. Als ein chinesisches Unternehmen in Kolbermoor Interesse anmeldete, wurde der Geschäftsführer aus Fernost durch die Firmenzentrale geführt. Nur weil es auffiel, dass er eine Minikamera am Gürtel trug, riefen die Bayern die Polizei. Ein Zufallsfund.

Oft unterschätzt wird die Spionage in der Wissenschaft, gerade an den technischen Hochschulen, die häufig mit den Forschungsabteilungen der Industrie eng zusammenarbeiten. Es gehört zum Alltag von Werner Heyer, Ermittler beim Landeskriminalamt in Baden-Württemberg, zu prüfen, ob und in welche Server etwa ein Gastwissenschaftler Einblick haben darf.

Fehlen von verbindlichen Sicherheitsstandards

Die einfachste Form des Know-how-Transfers ist der Aufkauf von Betrieben. Zuletzt hat die Bundesregierung mehrfach Firmenübernahmen aus China abgewehrt. Das Thema ist umstritten in der deutschen Wirtschaft, die keine Investoren abschrecken und sich den chinesischen Markt bewahren will.

China ist neben Russland einer der aktivsten Staaten bei der Wirtschaftsspionage. Dazu zählen aber auch befreundete Länder wie die USA und Großbritannien. Zuletzt hat der Generalbundesanwalt nach drei Jahren ein Ermittlungsverfahren eingestellt; die Spuren führten in zwei Partnerstaaten.

In Deutschland fehlt eine Art „Spionage-Tüv“: staatlich verordnete allgemein verbindliche Sicherheitsstandards. In Dänemark gibt es sie. Und Frankreich betreibt seit Ende der 90er-Jahre eine „Ecole de Guerre Economique“, eine Hochschule, die lehrt, wie man strategische Informationen gewinnt, Ausspähversuche abwehrt.

Problem bei der Bekämpfung: Unterschiedliche Zuständigkeiten

Ein Hemmschuh ist, dass Spionage und Konkurrenzausspähung völlig unterschiedliche Delikte sind. Der Angriff eines Geheimdienstes ist ein Offizialdelikt – er ruft BKA, Verfassungsschutz und Generalbundesanwalt auf den Plan, mehrjährige Freiheitsstrafen drohen. Konkurrenzausspähung verstößt „nur“ gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, ein Antragsdelikt.

Die Verfolgung obliegt der lokalen Polizei, die Verfahren enden zumeist mit Geldauflagen oder Geldstrafen. Für das Opfer ist es indes gleich, ob er zur Zielscheibe von Wettbewerbern oder von Geheimdiensten wird.

Dieses „Zuständigkeitssplitting“ ist ein Relikt aus dem Kalten Krieg und für den Wissenschaftler Michael Kilchling und sein Team vom Max-Planck-Institut „überholt“. Sein Fazit aus der europaweiten Studie: „Die Konkurrenz schläft nicht, sie spioniert.“