Hamburg/Berlin. Weil Facebook eine einstweilige Verfügung eines Berliner Gerichts ignorierte, wurde nun ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro verhängt.

Gerichtlichen Anordnungen sollte man sich nicht widersetzen. Das weiß mit Sicherheit auch Facebook – und tat es dennoch. Weil der Konzern eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin ignorierte, muss er nun 10.000 Euro Ordnungsgeld zahlen oder ersatzweise einen seiner Manager in Ordnungshaft nehmen lassen.

Konkret geht es darum: Ein Facebook-Nutzer hatte sich in einem Post darüber beschwert, dass ein Mann eine andere Nutzerin „Nazischlampe“ genannt hatte. Daraufhin wurde der Nutzer von Facebook für 30 Tage gesperrt. Er klagte und bekam Recht.

Facebook hält Europa-Zentrale in Dublin für zuständig

Das Landgericht Berlin forderte Facebook in einer einstweiligen Verfügung auf, die Sperrung des Mannes aufzuheben, der vom Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel vertreten wurde. Doch nichts geschah. Daraufhin verurteilten die Richter Facebook zur Zahlung eines Ordnungsgeldes. Nach Angaben Steinhöfels ist es das erste Mal, dass Facebook in Deutschland zu einer solchen Strafe verurteilt wurde.

Ein Facebook-Sprecher sagt, die einstweilige Verfügung sei „uns nicht wirksam zugestellt“ worden. Sie ging an die Adresse der Berliner Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die Facebook vertritt. Offenbar ist nach Ansicht des Konzerns für einige deutsche Fälle aber nach wie vor seine Europa-Zentrale im irischen Dublin zuständig. Allerdings verpflichtet Paragraf 5 des im Oktober 2017 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in Deutschland aktive soziale Netzwerke, einen Ansprechpartner für juristische Auseinandersetzungen zu benennen. So sieht es offenbar auch das Landgericht Berlin.

Ob der Konzern das Ordnungsgeld zahlen wird oder Rechtsmittel einlegt, wollte der Sprecher nicht sagen.

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„SZ“-Chefredakteur bringt Redakteurinnen gegen sich auf

Eine unbedachte Äußerung von Kurt Kister, dem Chefredakteur der „Süddeutschen Zeitung“, hätte beinah einen redaktionsinternen Prozess zur Förderung von Frauen zum Scheitern gebracht. Mitte Oktober sagte Kister auf einer Redaktionskonferenz nach Angaben von Teilnehmern, er habe nichts gegen mehr weibliche Ressortleiter. Jedoch müsse er sie von außen holen, und dafür fehle das Geld.

Eine Woche später stellten Redakteurinnen Kister zur Rede. Sie hatten demonstrativ im Konferenzraum die Plätze besetzt, die sonst männlichen Führungskräften vorbehalten sind. Der Chefredakteur gab sich zerknirscht. Er habe sagen wollen, dass manche Blätter den Anteil ihrer weiblichen Führungskräfte dadurch erhöhten, dass sie Doppelspitzen installierten. Dazu fehle ihm aber das Geld.

Co-Chefredakteur Wolfgang Krach, der für die Chefredaktion externe Anfragen beantwortet, sagt, er wolle Äußerungen aus redaktionsinternen Konferenzen nicht öffentlich kommentieren. Er und Kister seien aber der Ansicht, dass es in der „SZ“-Redaktion viele Kolleginnen gebe, die für Führungspositionen infrage kommen.

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• Diese Kolumne pausiert kommende Woche urlaubsbedingt. Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, den 23. November.