Göttingen. Die NGG kritisiert, dass nur wenige Angestellte vom Rückkehrrecht in Vollzeit profitieren.

Mal etwas weniger arbeiten, um Zeit für Kinder, Angehörige oder auch sich selbst zu haben – danach aber wieder voll in den Beruf einsteigen: Für Tausende Beschäftigte im Kreis Göttingen soll das ab 2019 per Gesetz möglich sein. Tatsächlich dürften jedoch 56.400 Arbeitnehmer im Landkreis nicht vom sogenannten Rückkehrrecht in Vollzeit profitieren – weil ihr Betrieb weniger als 45 Mitarbeiter hat. „Das sind 37 Prozent aller Beschäftigten, an denen das Gesetz vorbeigeht“, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.

Die NGG Süd-Ost-Niedersachsen-Harz beruft sich dabei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Ein Großteil der Beschäftigten in Bäckereien und Metzgereien dürfte danach nichts von der geplanten Brückenteilzeit haben. Im Gastgewerbe wären laut Statistik im Kreis Göttingen sogar 65 Prozent des Personals vom Gesetz ausgenommen. Das Gesetz soll noch im Oktober den Bundestag passieren.

„In den vielen Kleinbetrieben im Handwerk und in der Gastronomie ist die Teilzeit-Novelle damit reine Makulatur“, sagt NGG-Geschäftsführer Manfred Tessmann. Er ruft die heimischen Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich für Änderungen am Gesetz stark zu machen. „Die Einschränkung für kleine Betriebe muss wegfallen“, so Tessmann. Denn die Idee der Reform gehe in die richtige Richtung.