Berlin. Anwalt Christian Schertz zieht gleich doppelt gegen den „Spiegel“ zu Felde. Als Vertreter von Ronaldo und „Spiegel“-Chef Brinkbäumer.

Die Wege des Hamburger Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ und des Berliner Medienanwalts Christian Schertz haben sich schon des Öfteren gekreuzt. Kein anderer Jurist sei zuletzt so oft gegen das Blatt vorgegangen wie der Medienrechtler aus der Hauptstadt, heißt es in Verlagskreisen. Schertz vertrat den DFB, weil dem der „Spiegel“-Bericht über das angeblich gekaufte Sommermärchen 2006 nicht schmeckte. Und er stand Peter Maffay zur Seite, als dem ein Stück des Nachrichtenmagazins über seine Stiftung nicht gefiel.

Zuletzt befasste Schertz sich im Auftrag von Cristiano Ronaldo mit dem „Spiegel“. Das Blatt hatte über Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Fußballprofi berichtet. Nach Ansicht des Berliner Juristen ist der Bericht des Magazins nicht nur „eklatant rechtswidrig“, sondern stellt auch „eine der schwersten Verletzungen von Persönlichkeitsrechten aus den letzten Jahren“ dar.

Brinkbäumer macht Gegner zu seinem Anwalt

Verantwortlich für das Ronaldo-Stück im Sinne des Presserechts ist der noch amtierende „Spiegel“-Chefredakteur Klaus Brinkbäumer. Gegenspieler sind Schertz und der Journalist allerdings nur sehr bedingt.

Denn der 52 Jahre alte Anwalt vertritt nicht nur Ronaldo, sondern – zusammen mit seinem Sozius Simon Bergmann – auch den Chefredakteur. Schertz’ Widersacher ist auch in der Causa Brinkbäumer der „Spiegel“. Die Gesellschafter des Blattes haben ihren Chefredakteur zum 1. Januar 2019 von seinen Aufgaben entbunden. Nun muss noch sein Chefredakteursvertrag aufgelöst werden. Dabei nehmen Schertz und Bergmann die Interessen Brinkbäumers wahr.

Brinkbäumer kann beim „Spiegel“ weich fallen

Ausgerechnet Schertz. Beim „Spiegel“ ist nicht jeder glücklich darüber, dass der Chefredakteur den Anwalt beauftragt hat, der dem Magazin so viele Scherereien bereitet. Zumal Brinkbäumer, so oder so, weich fallen dürfte: Er hat sich vertraglich zusichern lassen, nach seinem Ausscheiden aus der Chefredaktion als Korrespondent nach New York zurückkehren zu dürfen.

Aus der US-Metropole hatte er bereits bis Ende 2010 berichtet. Weshalb Brinkbäumer darauf verfallen ist, sich ausgerechnet von Schertz’ Kanzlei vertreten zu lassen, ist unklar. Eine Anfrage zu seinen Beweggründen blieb zunächst unbeantwortet.

Schertz wiederum legt im Fall Ronaldo keine Eile an den Tag. Trotz seiner Ankündigung, „gegen den ,Spiegel’ sämtliche bestehenden presserechtlichen Ansprüche unverzüglich geltend zu machen“, hat sich der Anwalt nach Angaben eines Verlagssprechers in dieser Sache noch nicht bei dem Magazin gemeldet.

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Der Medien-Onlinedienst „Meedia“, der zur Handelsblatt Media Group gehört, steht offenbar zum Verkauf. Das berichten mehrere Quellen aus dem direkten Umfeld des Verlags. Vergangene Woche hatte der Mediendienst „Clap“ gemeldet, „Meedia“ sei dem ehemaligen Geschäftsführer der Handelsblatt Media Group Gabor Steingart bei Entflechtungsverhandlungen angeboten worden.

Tatsächlich war „Meedia“ bei den Gesprächen wohl ein Thema, das aber rasch wieder verworfen wurde. Steingart, der schon im Februar abgesetzt wurde, steht immer noch auf der Payroll des Verlages.

Erhoffte Synergie-Effekte blieben aus

Erst nach einer Vertragsauflösung käme der Journalist als Käufer infrage – so der Dienst dann noch zu haben ist. Steingart hatte ihn 2013 für die Gruppe übernommen. Die erhofften Synergie-Effekte mit dem verlagseigenen Titel „Absatzwirtschaft“ stellten sich aber nicht ein. Zu unterschiedlich sind das staubtrockene, aber hochprofitable Marketing-Fachblatt und der eher boulevardeske Online-Mediendienst.

Womöglich deshalb will Steingarts Nachfolger Frank Dopheide Letzteren nun verkaufen. Die Handelsblatt Media Group mag sich zu dem Thema nicht äußern. Offiziell gilt „Meedia“ als nicht defizitär. Zahlen zur Ertragslage des Dienstes veröffentlicht der Verlag aber nicht.

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