Hamburg. 2012 kam das Aus für die Glühbirne, ab September ist es auch für die meisten Halogenlampen vorbei. Was das für Verbraucher bedeutet.

Die Glühbirnen sind spätestens seit 2012 verboten. Jetzt verschwinden die letzten Halogenlampen aus dem Handel – bis auf ganz wenige Ausnahmen. Viele Verbraucher wissen davon noch nichts, wie aus einer Umfrage des Osram-Ablegers Ledvance hervorgeht. Dabei hat das Halogenlampenverbot weitreichende Konsequenzen.

Zwar gibt es LED-Lampen in vielen Varianten, doch sie sind nicht in jedem Fall eine Alternative für Halogenlampen. Wir erklären, was Verbraucher jetzt wissen müssen.

Welche Lampen sind von dem Verbot betroffen?

Halogenlampen sind energiesparender als klassische Glühbirnen – trotzdem werden sie nun verboten.
Halogenlampen sind energiesparender als klassische Glühbirnen – trotzdem werden sie nun verboten. © Michael Rauhe | Michael Rauhe

Am 1. September 2018 tritt die sechste und letzte Stufe der EU-Lampenverordnung in Kraft. Damit werden schrittweise immer strengere Verbrauchsregeln für Leuchtmittel vorgeschrieben. Alles richtet sich nach dem geringsten Stromverbrauch.

„Die meisten Verbraucher werden bald keine Alternative zu LED-Leuchtmitteln haben“, sagt Andrea Grimm von der Verbraucherzentrale Hamburg. Noch gibt es aber nur wenige Anfragen bei den Verbraucherschützern.

Nahezu alle Hochvolt-Halogenlampen werden aus dem Handel verschwinden. Das betrifft vor allem die klassischen Halogenleuchten in Form einer Glühbirne mit einem Schraubsockel in der Größe E27 oder E14. 2016 wurden bereits Halogen-Reflektorleuchten mit dem Sockel GU10, eine Art Bajonettverschluss, verboten.

Was sind die Gründe für das Verbot?

Ihren Aufschwung haben die Halogenlampen erst mit dem Verbot der Glühlampe erfahren. Vor rund zehn Jahren verkündete Osram noch stolz, Halogenlampen entwickelt zu haben, die wie Glühlampen in eine normale Fassung eingeschraubt werden können und 30 Prozent weniger Energie verbrauchen. LED-Lampen führen aber im Vergleich zur Glühbirne zu einer Energieeinsparung von bis zu 90 Prozent. Mit dem Verbot der birnenförmigen Halogenlampen will die EU-Kommission den weltweiten Energieverbrauch radikal eindämmen.

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    Gibt es überhaupt keine Halogenlampen mehr?

    Eigentlich darf kein Leuchtmittel schlechter als mit Energieeffizienzklasse B abschneiden. Doch es gibt weiterhin Ausnahmen, weil es dafür noch keine Alternativen gibt. Erlaubt sind weiterhin Halogenstäbe mit dem Stecksockel R7s, mit denen viele Deckenfluter in deutschen Wohnzimmern betrieben werden. Diese Leuchtmittel haben die Energieeffizienzklasse C oder D.

    Auch Halogenlampen mit dem Stiftsockel G4 oder G9 wird es zunächst weiterhin geben, sofern sie nicht mehr als 450 Lumen abstrahlen. Lumen steht für die Helligkeit einer LED oder Energiesparlampe.

    Lassen sich Halogenlampen problemlos ersetzen?

    Nicht in jedem Fall. „Bei Dimmern wird es Probleme geben“, sagt Stefan Schrader, Inhaber des Fachgeschäfts Lichtservice Schrader in Hamburg-Lurup. Er verkauft nach wie vor Glühbirnen. Und die Nachfrage sei groß. Auch mit Halogenlampen hat er sich bereits bevorratet. „Die vorhandenen Dimmer sind für LED nicht zugelassen und müssen ersetzt werden, was zusätzliche Kosten von 70 bis 100 Euro verursacht.“

    Auch bei zahlreichen Stehleuchten mit einem eingebauten Trafo erwartet er Probleme. „Hier kann nicht einfach eine LED eingesetzt werden“, sagt Schrader. „Es ist nicht gut, dass die EU uns alle zum LED-Einsatz zwingt, weil dieses Licht einen hohen Blaulichtanteil hat und zu Sehschäden führen kann.“

    Welche Erkenntnisse gibt es dazu?

    Das blaue Licht kann die Hornhaut ungehindert passieren und in der Netzhaut Entzündungsprozesse auslösen, berichtete das ARD-Wirtschaftsmagazin „Plus Minus“ im Mai dieses Jahres. Einige Wissenschaftler wie Professor Olaf Strauß von der Berliner Charité sehen darin einen Risikofaktor, der für den Menschen aber noch nicht bewertet ist.

    Nachgewiesen wurden die schädlichen Effekte bisher nur im Tierversuch. Langzeitstudien am Menschen gibt es nicht. Der hohe Anteil des blauen Lichts ist nicht nur ein Problem moderner Leuchtmittel, sondern die Menschen sind dem Blaulicht auch durch Computer, Smartphone und Tablet ausgesetzt.

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      Gibt es eine Alternative?

      Die Hersteller ahmen bei einigen LED-Lampen das Leuchtverhalten der Glühlampe nach. Solche Modelle heißen Re­tro oder Vintage. Dabei wird mit einer orangefarbenen Tönung das schädliche blaue Licht herausgefiltert. Diese Lampen sind aber deutlich teurer als die anderen Modelle. „Mit der Glühlampe hätten wir diese Probleme nicht, denn sie hat einen höheren Anteil Rotlicht, der unschädlich ist“, sagt Schrader.

      Wie lange kann ich Halogenlampen noch kaufen?

      Es handelt sich um ein Produktionsverbot in der EU, das am 1. September 2018 in Kraft tritt. So schließt Philips seine Produktionsstätte für Halogenlampen in Aachen. Betroffen sind 160 Mitarbeiter. Der Handel ist von dem Verbot nicht sofort betroffen. „Restbestände dürfen noch verkauft werden“, sagt Iris Vollmann von der Brancheninitiative Licht.de.

      Aldi Nord hatte die Halogenlampen in der vergangenen Woche noch als Aktionsangebot gelistet. Bei spezialisierten Händlern wird es die Halogenlampen aber sicher noch längere Zeit geben. Sie müssen in den eigenen vier Wänden auch nicht durch LED ersetzt werden. „Zu Hause kann ich tun und lassen, was ich will“, sagt Martin Brandis von Verbraucherzentrale Bundesverband.

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        Was muss ich beachten, wenn ich alte Leuchtmittel durch LED ersetzen will?

        „Die meisten Kunden orientieren sich beim Lampenkauf an der Helligkeit, die sie mit den früher üblichen Wattzahlen verbinden“, sagt Verbraucherschützer Brandis. Für LED und Energiesparlampe ist aber die Einheit Lumen (lm) zur Helligkeit die wichtige Kennzahl. Als Faustregel gilt: Etwas mehr als zehn Lumen entsprechen etwa einem Watt.

        Will man eine 40-Watt-Glühbirne ersetzen, wählt man also ein Energiesparmodell mit 470 Lumen. Circa 800 Lumen stehen für eine 60-Watt-Glühlampe. „Auf vielen Verpackungen steht neben der Lumenzahl auch die Wattzahl einer gleich hellen Glühbirne“, sagt Brandis.

        Wie erreiche ich ein besonders warmes Licht?

        Wer Wert auf warmes Licht legt, sollte die Produktinformationen über die Lichtfarbe beachten, die unter dem Begriff Farbtemperatur deklariert wird. Gemessen wird sie in der Einheit Kelvin (K). 2700 bis 3000 K stehen für ein warmweißes Licht, das uns von der Glühbirne vertraut ist und besonders in Wohnräumen bevorzugt wird. Tageslichtweiß mit 6500 bis 8000 K ist eher die optimale Beleuchtung für Büro oder Werkstatt.

        Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch der Farbwiedergabeindex (Ra). Er beschreibt, wie natürlich Farben wiedergegeben werden. Für Wohnbereiche ist Ra 80 oder mehr zu empfehlen.