Berlin. 2017 gab es schon 11.000 Beschwerden wegen Telefon- und Internetausfällen nach Anbieterwechsel: Würden hohe Entschädigungen was ändern?

Der Wechsel des Telefonanbieters verläuft knapp 20 Jahre nach der Liberalisierung des Marktes immer noch nicht störungsfrei. Allein in diesem Jahr sind in den ersten sieben Monaten rund 11.000 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eingegangen, weil Kunden beim Anbieterwechsel mehr als einen Tag lang ohne Telefon- oder Internetverbindung blieben. Im vergangenen Jahr gingen insgesamt 19.000 Beschwerden ein, 2015 waren es sogar 30.000. Dies geht aus aktuellen Zahlen der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor, die dieser Redaktion vorliegen.

„Die Beschwerden über Telefon- und Internetunterbrechungen steigen wieder“, kritisiert Oliver Krischer, Vizevorsitzender der Bundestagsfraktion der Grünen. Die Dunkelziffer dürfte noch erheblich größer sein. „Die Anbieter bekommen das Problem einfach nicht in den Griff oder wollen es vielleicht auch gar nicht.“ Er bringt deshalb eine Entschädigungsregel ins Spiel, die Ausfälle für die Unternehmen viel teurer machen würde: Kunden sollten pro Tag Netzausfall um die 100 Euro Entschädigung erhalten.

Leitung maximal 24 Stunden lang unterbrochen

Beim Anbieterwechsel darf die Leitung maximal 24 Stunden lang unterbrochen sein. Dies ist im Telekommunikationsgesetz geregelt. Bei Verstößen greift die Bundesnetzagentur ein, sobald die Mängel der Behörde telefonisch oder per Mail gemeldet werden. Sollte die Telefonleitung mehr als einen Tag unterbrochen sein, ist der bisherige Anbieter dafür verantwortlich, die Versorgung sicherzustellen.

„Die Bundesnetzagentur hat seit 2014 wegen Verstößen gegen vier große Konzerne Bußgelder über insgesamt rund 300.000 Euro verhängt“, sagt Michael Reifenberg, Sprecher der Bundesnetzagentur, ohne die konkreten Namen der Unternehmen zu nennen.

Die Gründe für die Ausfallzeiten liegen mal bei Verzögerungen durch die Unternehmen, aber auch daran, dass Leitungen falsch verkabelt werden, erläutert Reifenberg. „Denn: Im Gegensatz zum Stromanbieterwechsel muss beim Anbieterwechsel beim Telefon die Leitung physisch umgeschaltet werden, was beim Strom nicht der Fall ist und damit dort Versorgungsausfälle praktisch nicht vorkommen.“

Forderung nach 100 Euro Entschädigung pro Tag

Nach Ansicht von Krischer sind die verhängten Bußgelder durch die Bundesnetzagentur viel zu niedrig. „Die Telekom oder andere große Anbieter grinsen doch über eine 75.000 Euro Buße und stellen deswegen nicht mehr Techniker ein.“ Vielmehr müsste die Bundesnetzagentur rigoroser durchgreifen. Für jeden Tag mit nicht funktionierendem Telefon und Internet sollte auch eine Entschädigung für den Kunden fällig werden. „Eine Größenordnung um 100 Euro pro Tag wäre hilfreich, damit die Anbieter einen wirtschaftlichen Druck verspüren, ihre Prozesse besser abzustimmen beziehungsweise mehr Techniker einzustellen.“