München. Hat die Burgerkette Peter Pane bei Hans im Glück abgeguckt? Mit dieser Frage musste sich ein Gericht in München beschäftigen.

Als vor mehr als einem Jahr parallel die Burger-Ketten Hans im Glück und Peter Pane in ganz Deutschland expandierten, bemerkten die Kunden große Ähnlichkeiten in der Architektur der Restaurants. „Hans im Glück“ als vormaliger Franchisegeber des Peter-Pane-Betreibers stieß sich an dem Raumkonzept, das sich nach Ansicht der Firma am Aussehen der eigenen Kette orientiert hatte. Daraufhin erhob Hans im Glück eine Unterlassungsklage gegen den Peter-Pane-Betreiber Patrick Junge, Spross der gleichnamigen Lübecker Bäcker-Dynastie.

In diesem Streit hat das Landgericht München I jetzt eine rechtskräftige Entscheidung getroffen. Demnach hatte es damals tatsächlich zu große Parallelen zwischen den Restaurants der beiden Betreiber gegeben. Gegenstand des Streits war die Raumgestaltung eines Peter-Pane-Lokals in Binz auf Rügen. Allerdings war das Aussehen „zwischenzeitlich bereits geändert“ worden, schreiben die Richter in ihrem Urteil, das dem Hamburger Abendblatt vorliegt.

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    „Das Urteil hat keinerlei Auswirkungen auf die Peter-Pane-Restaurants“, sagte Jörg Forthmann, Sprecher bei Peter Pane, und nennt die Beschäftigung des Gerichts mit dem Fall eine „Posse“. Forthmann: „Das heutige Urteil ist vollkommen wertlos, und das wissen auch alle Beteiligten“. Peter Pane betreibt heute 23 Restaurants bundesweit.

    Dieser Text ist zuerst auf abendblatt.de erschienen.