München. Der Streit der Burgerrestaurants geht in eine neue Runde: Diesmal muss sich das Landgericht München mit einem Plagiatsvorwurf befassen.

Die seit über einem Jahr andauernde juristische Auseinandersetzung zwischen Hans im Glück und der Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH (Peter Pane) ist am Landgericht München fortgesetzt worden. Die Systemgastronomiekette verklagt ihren ehemaligen Franchisenehmer auf Unterlassung: Die Hans-im-Glück-Optik dürfe nicht in den neu geschaffenen Peter-Pane-Restaurants verwendet werden.

Der Inhalt des Verfahrens ist bis auf sehr geringe Unterschiede identisch mit dem vorangegangenen Verfügungsverfahren zwischen den gleichen Parteien, sagte Richter Martin Ebner-Vittinghoff zu der Fortsetzung am Mittwoch. Bereits im Mai 2016 hatte das Landgericht München den Plagiatsvorwurf in einem Eilverfahren bestätigt.

Peter Pane und Hans im Glück gingen im Streit auseinander

Zum Hintergrund: Anfang 2016 waren Franchisenehmer Paniceus und dessen Chef Patrick Junge sowie die Hans im Glück Franchise GmbH mit Sitz in München im Streit auseinander gegangen. Die Paniceus-Filialen im Norden (unter anderem mehrere Standorte in Hamburg, Bremen und Lübeck) eröffneten ihre Burger-Restaurants unter dem Namen „Peter Pane“ neu.

„Hans im Glück“ machte Paniceus daraufhin Plagiatsvorwürfe in Bezug auf das Design der Restaurants. Paniceus-Chef Junge wiederum forderte 4,2 Millionen Euro Schadenersatz – so hoch seien die Kosten gewesen, die durch die „ungerechtfertigte Kündigung“ des Franchisevertrags entstanden seien. Das Geld sei investiert worden, um die Standorte und die Arbeitsplätze erhalten zu können.

„Rabiate Geschäftsmethoden“

Ein Sprecher von Peter Pane kritisierte nach dem Termin in München die Verantwortlichen von „Hans im Glück“: Es gebe in den Peter-Pane-Restaurants keine Gegenstände, die in irgendeiner Form an Hans im Glück erinnern. Die Gerichtsverhandlung sei „ein weiterer Beleg für die überaus rabiaten Geschäftsmethoden des ehemaligen Hans im Glück-Geschäftsführers Thomas Hirschberger“.

Da sich die Parteien am Mittwoch nicht einigen konnten, will die Kammer ihre Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren am 08. September verkünden. ( HA/mw )

Dieser Artikel ist zuerst auf www.abendblatt.de erschienen.