Berlin . Der Anspruch auf einen PCR-Test nach einem positiven Schnelltest soll laut Gesundheitsminister Lauterbach nun noch bestehen bleiben.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) macht einen Rückzieher: Bürgerinnen und Bürger sollen nun doch weiter Anspruch auf einen PCR-Test haben, wenn zuvor ein Corona-Schnelltest bei ihnen positiv ausgefallen ist.

Lauterbach sprach am Dienstag in Berlin selbst von einer "Kehrtwende". Ursprünglich wollte der Minister PCR-Tests wegen befürchteter Engpässe vorrangig nur noch bestimmten Gruppen zugestehen – etwa Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften oder besonders gefährdeten Menschen.

Die Befürchtung, dass die PCR-Tests wegen der hohen Infektionszahlen knapp werden könnten, habe sich nicht bestätigt, erklärte Lauterbach. Die Kapazitäten reichten doch aus, um PCR-Nachtestungen als Befund-Bestätigung für positive Schnelltests anbieten zu können.

Priorisierung bei Auswertung der PCR-Tests

Sie würden selbst bei täglich bis zu 450.000 Neuinfektionen ausreichen. Mit einer solchen Zahl sei aber nicht zu rechnen. Mit dem PCR-Angebot orientiere sich die Regierung auch an den Bedürfnissen der Bevölkerung, sagte Lauterbach. Viele hätten die Sorge, dass sie "ohne PCR-Test nicht wirklich sicher sein können, ob sie infiziert sind".

Die Priorisierung soll Lauterbach zufolge aber trotzdem kommen: Labore sollen die PCR-Tests etwa von Menschen aus Risikogruppen oder aus der medizinischen Branche vorrangig auswerten. Bei allen anderen könne die Auswertung entsprechend länger dauern.

Lauterbach warnt vor breiten Lockerungen

Lauterbach warnte zudem davor, die Corona-Maßnahmen übereilt aufzuheben. "Wir können breite Lockerungen, wie sie derzeit diskutiert werden, nicht vertreten", sagte er am Dienstag in der Bundespressekonferenz. Der Höhepunkt der Omikron-Welle stehe noch aus. Er rechne allerdings damit, dass "deutlich vor Ostern" gelockert werden könne.

Als "sehr gefährliches Signal" kritisierte Lauterbach die Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), die einrichtungsbezogene Impfpflicht vorerst nicht umzusetzen. Dadurch entstehe der Eindruck, dass Gesetze für Ministerpräsidenten nicht gelten, während man von der Bevölkerung erwarte, alle Corona-Maßnahmen umzusetzen. Gleichzeitig könne es so aussehen, als seien der Politik die Proteste gegen die Impfpflicht wichtiger als der Schutz der Menschen in den jeweiligen Einrichtungen, warnte der Minister. (csr)