Gengenbach. Falschparkern auf Behindertenparkplätzen drohen 35 Euro Strafe und Abschleppdienst. Doch es gibt vielleicht wirksamere Abschreckung.

Mit ungewöhnlichen Schildern kämpft eine badische Kleinstadt gegen Falschparker auf Behindertenparkplätzen. An allen Stellplätzen in Gengenbach, die für Behinderte reserviert sind, hat die 10.600 Einwohner zählende Kommune am Oberrhein Zusatzschilder angebracht: „Wenn Sie meine Behinderung übernehmen, dann überlasse ich Ihnen diesen Platz!“. Die vor zehn Jahren entstandene Idee habe sich bewährt und Autofahrer sensibilisiert, sagte ein Sprecher des städtischen Ordnungsamtes zu den Auswirkungen. Es würden weniger Falschparker festgestellt als zuvor.

Ein Gemeindevollzugsbeamter sagte, allerdings gebe es „immer Unverbesserliche“. Zahlen nannte er nicht. Die Schilder sollen laut Behörden auf jeden Fall weiter stehen bleiben. Die Idee hatte den Angaben zufolge 2006 der damalige Gengenbacher Bürgermeister Michael Roschach (CDU). Er hatte solche Schilder in Frankreich gesehen.

Abschleppdienst und 35 Euro Bußgeld

Gengenbach hat auch zwei, die bekanntermaßen ausgesprochen gut zu Fuß sind: Die in Rio gemeinsam für Deutschland beim Marathon gestarteten (und ins Ziel gekommenen) Zwillinge Lisa und Anna Hahner haben die Gemeinde zur Wahlheimat gekürt.

Strafe droht Falschparkern auf Behindertenparkplätzen überall in Deutschland. Wer sein Fahrzeug verbotenerweise auf einen Behindertenparkplatz abstellt, muss laut Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem deutschlandweit geltenden Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 35 Euro und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen. (dpa)