Berlin. Radar, Laser & Co. - für die Verkehrssicherheit werden viele Messtechniken eingesetzt. Ein Überblick über Blitzer-Typen und Abzüge.

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  • Beim Blitzermarathon handelt es sich um besonders intensive Verkehrskontrollen
  • Was Sie zu den Blitzertechnologien wissen müssen

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit setzt die Polizei in Deutschland verschiedene Blitzertechnologien ein. Diese unterscheiden sich nicht nur optisch, sondern auch in ihrer Funktionsweise und Bedienung. Gemeinsam ist allen Messtechniken eine gewisse Ungenauigkeit. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine Toleranz eingeführt.

Im Folgenden stellen wir die gängigsten Blitzertypen vor und erläutern ihre Besonderheiten auch im Hinblick auf die Toleranzwerte.

Mobile Radargeräte und ihre Messverfahren

Mobile Blitzer sind temporäre Blitzanlagen, die an verschiedenen Orten aufgestellt werden können. Sie sorgen oft für einen Überraschungseffekt bei den Autofahrern. Mobile Blitzer messen die Geschwindigkeit hauptsächlich mit Radar- oder Lidartechnik. Hierbei werden Funk- oder Lichtwellen genutzt, um die Entfernung von Fahrzeugen innerhalb einer bestimmten Zeit zu ermitteln. Häufig werden bei mobilen Verkehrskontrollen auch Videonachfahrsysteme eingesetzt.

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Stationäre Blitzer-Typen und ihre Messverfahren

Stationäre Blitzer sind im Gegensatz zu mobilen Blitzern nicht beweglich. Sie sind also an einen Ort gebunden und werden dort aufgestellt, wo Verkehrsteilnehmer die vorgesehene Geschwindigkeit überschreiten. Auch stationäre Radargeräte arbeiten häufig mit Radar- oder Lidartechnik. Zusätzlich können spezielle Sensoren wie Induktionsschleifen oder Piezosensoren unter der Fahrbahn verlegt werden. Diese erfassen neben Geschwindigkeitsübertretungen auch Rotlichtverstöße.

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"Radarfallen": Blitzer-Typen mit Funkwellen

Unter den Radargeräten werden diejenigen, die mit Radartechnik arbeiten, umgangssprachlich oft als "Radarfallen" bezeichnet. Diese Geräte erfassen Position, Richtung und Entfernung von Objekten, was sich bei Verkehrskontrollen bewährt hat.

Die Radarmessgeräte senden Radiowellen aus, die von einem Objekt reflektiert und zum Radarsensor zurückgeschickt werden. Aus der Laufzeit lässt sich die Entfernung und damit die Geschwindigkeit des Fahrzeugs berechnen. Die Radartechnik kommt sowohl bei mobilen als auch bei stationären Blitzern zum Einsatz.

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Blitzer-Typen mit Lasertechnologie

Neben Funkwellen können Blitzer auch Lichtwellen, oft als "Laserstrahlen" bezeichnet, verwenden, um Verkehrsverstöße zu erfassen. Eine verbreitete Technik ist die Lidar-Technik, bei der Laserimpulse anstelle von Radiowellen verwendet werden. Diese Technik funktioniert ähnlich wie Radar. Radargeräte mit Lidar-Technologie werden sowohl für stationäre als auch für mobile Verkehrskontrollen eingesetzt.

Eine weitere Anwendung von Laserstrahlen in der Verkehrsüberwachung ist die Einseitensensormessung, bei der das Messgerät nur auf einer Straßenseite positioniert wird. Dabei werden mehrere parallele Laserstrahlen im 90-Grad-Winkel zur Fahrbahn ausgesendet. Passiert ein Fahrzeug diese Lichtschranken, registriert der Blitzer die Zeitabstände zwischen den Durchbrüchen und berechnet daraus die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.

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Stationäre Radargeräte mit Sensoren unter der Fahrbahn

Stationäre Radargeräte werden an festen Standorten eingesetzt und verwenden daher oft andere Verfahren, die eine aufwändigere Installation erfordern. Dazu gehören die Piezo- und die Induktionsmessung. Hier werden spezielle Sensoren unter der Fahrbahn verlegt, die registrieren, wenn ein Fahrzeug darüber fährt. Anhand der erfassten Daten können Haltelinien-, Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße erkannt werden.

Piezosensoren erfassen den mechanischen Druck, der entsteht, wenn ein Fahrzeug direkt über sie fährt. Bei der induktiven Messung kommen Magnetspulen zum Einsatz, auch Induktionsschleifen genannt. Fährt ein metallisches Fahrzeug über diese Schleifen, ändert sich das Magnetfeld der Spulen.

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Blitzer-Typen mit Videotechnik

Obwohl Radargeräte häufig mit Fotoaufnahmen in Verbindung gebracht werden, nutzen einige Radargeräte auch Videoaufnahmen zur Verkehrsüberwachung. Ein Beispiel hierfür ist das Videonachfahrsystem, bei dem eine Kamera in einem Polizeiauto ein verdächtiges Fahrzeug über einen längeren Zeitraum verfolgt. Durch die Aufzeichnung des Tachometers kann die Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeugs ermittelt werden.

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Der Toleranzabzug in Abhängigkeit von der gefahrenen Geschwindigkeit

Bei Geschwindigkeitskontrollen wird eine gewisse Toleranz angewendet, da alle Messtechniken eine gewisse Ungenauigkeit aufweisen. Die genaue Toleranzgrenze gilt in der Regel unabhängig vom verwendeten Messgerät. Wie hoch der Abzug ist, hängt in erster Linie von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Messung innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften durchgeführt wurde.

Folgende Abzüge werden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gewährt:

  • Gefahrene Geschwindigkeit bis 100 km/h: Toleranzabzug von 3 km/h
  • Gefahrene Geschwindigkeit über 100 km/h: Toleranzabzug von drei Prozent der gemessenen Geschwindigkeit

Diese Abzüge gelten unabhängig davon, ob tatsächlich eine geringe Messungenauigkeit vorlag oder nicht.

Toleranzabzug innerorts: Einfluss von Messort und Geschwindigkeitsbeschränkung

Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten in der Regel feste Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h oder 50 km/h. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts beträgt der Toleranzabzug in der Regel 3 km/h. Wurden Sie beispielsweise in einer 50er-Zone mit 73 km/h geblitzt, werden von der gemessenen Geschwindigkeit 3 km/h abgezogen. Ihnen kann also eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h zur Last gelegt werden. Durch den Toleranzabzug entfällt in diesem Fall die Verhängung eines Punktes, der normalerweise ab einer Überschreitung von 21 km/h innerorts droht.

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Bei Geschwindigkeitsverstößen außerhalb geschlossener Ortschaften: Begrenzung auf 100 km/h

Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt in der Regel ein Tempolimit von 100 km/h. Angenommen, Sie werden auf einer Strecke mit 80 km/h mit 100 km/h geblitzt. Auch hier wird ein Toleranzabzug von drei km/h gewährt. Das bedeutet, dass Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 17 km/h zur Last gelegt werden kann.

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Toleranzabzug auf Autobahnen: Erhöhter Toleranzabzug

Auch bei höheren Geschwindigkeiten auf der Autobahn ist ein Toleranzabzug vorgesehen. Da hier die Anfälligkeit für Messungenauigkeiten der Radarfallen größer ist, werden hier erhöhte Toleranzwerte gewährt. Nicht selten sind hier Geschwindigkeiten bis zu 130 km/h erlaubt, auf dem überwiegenden Teil des Autobahnnetzes gibt es sogar keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Angenommen, Sie sind auf einem Autobahnabschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h unterwegs und werden mit 130 km/h geblitzt. In diesem Fall wird vom gemessenen Wert ein Toleranzabzug von drei Prozent vorgenommen. Das bedeutet, dass von den gemessenen 130 km/h 3,9 km/h (aufgerundet auf 4 km/h) abgezogen werden. Daraus ergibt sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h.

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Ausnahme bei Videonachfahrsystemen: Erhöhter Toleranzabzug

Es gibt eine Ausnahme von den oben genannten allgemeinen Regeln. Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren wird ein größerer Toleranzabzug gewährt, da diese Methode anfälliger für Messungenauigkeiten ist. In der Regel werden bei Nachfahrgeräten folgende Toleranzwerte vom Messwert abgezogen:

  • Gefahrene Geschwindigkeit bis 100 km/h: 5 km/h
  • Gefahrene Geschwindigkeit über 100 km/h: 5 Prozent

Bei einigen speziellen Nachfahrsystemen wird sogar regelmäßig ein Toleranzabzug von 20 Prozent gewährt. Dies betrifft insbesondere das Messsystem PoliScan Speed.

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